Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 91. Sitzung / Seite 187

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erfreulich waren: mangelhafte Auftragserfüllungen, nicht vertragskonforme Auftragserfüllungen, mangelnde Projektbegleitung seitens der vergebenden Stellen, Doppelgleisigkeiten, Abrechnungsschwierigkeiten. Letztlich hat das Ganze in Rückforderungen in der Höhe von zirka 7,8 Millionen Schilling und Rückzahlungen in der Größenordnung von zirka 2,7 Millionen Schilling gemündet.

Man könnte sagen: Das ist nun Vergangenheit. So ganz ist es aber noch nicht Vergangenheit, denn abgesehen von den Rückforderungen, die sich derzeit im Klagsstadium befinden, ist auch noch ein Strafverfahren anhängig, dessen Ausgang noch offen ist.

Der Rechnungshof gibt sich natürlich nicht damit zufrieden, nur in die Vergangenheit zu blicken, sondern er möchte aus den Feststellungen, die er getroffen hat, Konsequenzen ziehen und daraus Empfehlungen für die Zukunft ableiten. Wieder einmal hat sich im Zusammenhang mit derartigen Aufträgen gezeigt, dass, wenn von Seiten des Auftragnehmers derartige Mängel in der Auftragserfüllung vorliegen, das Verschulden zu einem ganz großen Teil bereits beim Auftraggeber im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe, mangelnden Leistungsverzeichnissen und dergleichen liegt. So hat es sich auch im vorliegenden Fall verhalten. Wir konnten und mussten eine ganze Reihe von Vergabemängeln feststellen. Vielfach wurden Aufträge freihändig vergeben, die so nicht hätten vergeben werden dürfen, und es wurde auch in anderer Weise gegen die Vergabevorschriften verstoßen. – Das ist der eine Punkt.

Dazu kommt aber gerade im konkreten Fall ein ganz signifikantes Beispiel, wie der Auftragnehmer dem Auftraggeber bei der Vertragsgestaltung überlegen ist. Wir konnten feststellen, dass im Zuge der Auftragsvergaben an "Euroteam" beziehungsweise an alle Firmen, die in dieser "Euroteam"-Gruppe enthalten sind, die Auftragnehmer, also "Euroteam", jeweils einen besseren Informationsstand hatten als das jeweilige Ministerium. Das war insbesondere darauf zurückzuführen, dass unter den Ministerien mangelnde Koordination geherrscht hat und dass daher von Seiten der Auftragnehmer ein Ministerium gegen das andere ausgespielt werden konnte. Daher konnten letztlich auch Aufträge von "Euroteam" akquiriert werden, die zum Teil schon von einem anderen Ministerium vergeben worden waren, sodass dann unter Umständen – und auch das konnten wir feststellen – Dinge doppelt bezahlt wurden. Das hat in weiterer Folge zu Rückzahlungen beziehungsweise Rückforderungen geführt.

Ich glaube, an dieser Stelle muss man den Hebel ansetzen: Es muss ganz klar gesagt werden – und der Rechnungshof hat dies zum Ausdruck gebracht –, dass eine bessere Kooperation unter den Ministerien erfolgen muss, wenn Auftragsvergaben, noch dazu in einer Größenordnung von rund 100 Millionen Schilling, Platz greifen. Natürlich wäre es – und auch das hat der Rechnungshof gesagt – gerade bei diesem Projekt ratsam gewesen, eine Gesamtbeauftragung vorzunehmen und nicht viele einzelne Aufträge durch einzelne Ministerien und durch das Arbeitsmarktservice zu erteilen. Dann hätte man nämlich von Seiten der Auftraggeber eine wesentlich bessere Kontrolle ausüben und schon bei der Vertragsgestaltung mehr Augenmerk darauf le-gen können, dass diese Vertragsgestaltung nicht zu Lasten der Auftraggeber und damit der Steuerzahler geht.

Ich darf daher in diesem Zusammenhang für die Zukunft den Appell aussprechen, dass man entsprechende Lehren aus den Auftragsvergaben an "Euroteam" zieht, und zwar emotionsfrei und ohne besondere Schuldzuweisungen. Mir ist schon klar, dass natürlich diesbezüglich im politischen Bereich von Ihnen als Vertreter der Fraktionen die eine oder andere Schuldzuweisung vorgenommen wird. Das ist nicht Aufgabe des Rechnungshofes, und er tut es auch nicht. Aber insgesamt sollte die Konsequenz sein, dass, wenn in Zukunft derartige Projekte gestartet werden, unter den Ministerien eine entsprechende Kooperation und Koordination besteht und dass – und das sagt der Rechnungshof in diesem Zusammenhang immer wieder – die Vergabevorschriften, die in diesem Hohen Haus beschlossen wurden, von den Ministerien eingehalten werden, die dazu berufen sind, diese Gesetze zu vollziehen. (Allgemeiner Beifall.)

19.50

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.


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