Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 92. Sitzung / Seite 81

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der Landschaftsschutz sind Angelegenheiten der Länder und der Gemeinden, in die nicht einfach zentralistisch eingegriffen werden kann. Wichtig wird es in Zukunft sein, sicherzustellen, dass bei der Errichtung von Sendemasten die Anrainer rechtzeitig informiert werden und nicht überfallsartig überrascht werden, wie das in der Vergangenheit hin und wieder passiert ist. Das Ministerium sollte auch seinen Einfluss auf die Betreiber geltend machen, Sendemasten verstärkt gemeinsam zu nutzen. Schließlich ist es notwendig, die Forschungen hinsichtlich möglicher gesundheitlicher Schädigungen weiter voranzutreiben. Bei neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen wird man dann auch, aber erst dann, die Gesetzeslage diesen neuen Standards anzupassen haben.

Kollege Firlinger hat gesagt, es sei notwendig, in der Diskussion das richtige Augenmaß zu bewahren. Ich stimme dieser Feststellung nicht nur im Hinblick auf diese Diskussion zu. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

13.26

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Als Nächste spricht Frau Bundesministerin Dr. Forstinger. – Bitte.

13.26

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Dipl.-Ing. Dr. Monika Forstinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Eine Aufgabe der Telekommunikationspolitik ist sicherlich die flächendeckende Versorgung mit Infrastrukturen, gleichzeitig aber auch den Schutz der Bürger entsprechend zu wahren. Dies ist eine sehr hohe Herausforderung, der wir uns natürlich gerne stellen.

Heute wurde angesprochen, es seien für die Wirtschaft die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht gegeben. Ich muss das ganz eindeutig dementieren. Das stimmt nicht. Es sind die Rahmenbedingungen gegeben. Wir haben entsprechende EU-Normen vorliegen. Es gibt eine ÖNORM, auf der die rechtlichen Rahmenbedingungen basieren, wodurch auch der wirtschaftliche Aspekt, der gerade vom Abgeordneten Eder angesprochen wurde, gegeben ist.

Es kann keine Ausrede sein, dass keine Grenzwerteverordnung vorliegt, sodass die Telekomindustrie nicht ausbauen könnte. Wir werden auch keine eigene Grenzwerteverordnung für den Bereich der Mobilfunktelefone und der Sendemasten erlassen, nicht zuletzt auch unterstützt von den vielen Bürgerinitiativen, denn auch sie wissen, es können keine politisch motivierten Grenzwerte erlassen werden.

Wir haben, gerade weil das Thema so sensibel ist und weil es im Gesundheitsbereich nichts zu verbergen gibt beziehungsweise alles zu schützen gilt, durch den Obersten Sanitätsrat ein Gutachten zur Mobilfunktelefonie erstellen lassen. In diesem steht ganz klar und deutlich, dass auf Grund der bisherigen Untersuchungen und Studien in der Mobilfunktelefonie kein wissenschaftlicher Hinweis auf biologische Schäden an Menschen und Tieren vorliegt.

Das heißt aber nicht, dass wir uns den Fragen, die an uns gestellt werden, verschließen. Ganz im Gegenteil: Ich habe auch immer angeboten, Fragen, die zu beantworten sind, die gemeinsam formuliert sind, auch entsprechend mit Forschungsergebnissen zu untermalen. Nur ist es leider bis heute nicht gelungen, einen einheitlichen Fragenkatalog zu formulieren. Es hat viele Gespräche gegeben, auch mit der Plattform der Mobilfunkbetreiber, und immer wieder musste eigentlich erkannt werden, dass die vorliegenden Untersuchungen ausreichen, um die Argumente zu bestätigen. Sollten neue gemeinsame Fragen formuliert werden, bin ich die Erste, die das unterstützt.

Insbesondere von Seibersdorf aus, einer Institution, die gerade in diesem Bereich der Messungen, auch der Untersuchungen der Strahlenbilanzen Vorreiterin ist, werden nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland Messungen durchgeführt, um der Bevölkerung gesicherte Daten zu geben. Wir werden auch wieder einen Bericht erstellen lassen, worin alle Studien, die es zu diesem Thema gibt, dargestellt werden. Dies könnte auch einen Beitrag dazu leisten, dass die emotionalen Diskussionen entflochten werden können und den Bürgerinnen und Bürgern die


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