zung seitens der EU-Partner zu bekommen. Wichtige österreichische Interessen bleiben auf der Strecke, weil es der Bundesregierung nicht gelingt, Bündnispartner zu finden. De facto war die Erfindung der "Strategischen Partnerschaft" mit den mittel- und osteuropäischen Nachbarn von der Absicht getragen, den unterkühlten Kontakten der Bundesregierung mit einigen EU-Partnern künftig ein anderes Bündnissystem entgegenzustellen. In nostalgischer Reminiszenz wünschte sich die Bundesregierung eine Führungsrolle Österreichs in Mitteleuropa. Dieser Versuch ist gründlich gescheitert.
Die Politik der schwarz-blauen Koalition läuft darauf hinaus, das Image Österreichs im Ausland zu schädigen. Lösungen wichtiger Fragen im Interesse Österreichs werden dadurch schwieriger. Die Koalition nimmt das nach wie vor in Kauf. Eine Politik, die in alte Freund-Feind-Schablonen verfällt, die Beziehungen zu den Nachbarstaaten und den EU-Partnern leichtfertig und permanent aufs Spiel setzt und die Erweiterung der Europäischen Union in Frage stellt, richtet sich letztlich gegen die Interessen Österreichs. Schließlich sollte die Regierung wissen, dass Österreich zu jenen Ländern gehört, die bisher wirtschaftlich am meisten von der Ostöffnung profitiert haben.
Die regierungsinternen Turbulenzen der letzten Wochen um die zweisprachigen Ortstafeln in Kärnten, die von einem Teil der Koalition geführten Angriffe gegen den Verfassungsgerichtshof als Garanten der Verfassung und der Grundrechte, die Vorgangsweise in Bezug auf das AKW Temelin, die Beziehungen zu unseren Nachbarstaaten und die Position zur Erweiterung der EU, haben – ungeachtet des politischen Schadens, der für Österreich entstanden ist – für die Regierung doch den Vorteil, von der wirtschaftlichen und sozialen Schadensbilanz abzulenken, die das "Neu Regieren" von ÖVP und FPÖ den ÖsterreicherInnen gebracht hat. Österreich, das sich zwischen 1970 und 1999 auf der europäischen Überholspur befunden hat, ist seit dem Amtsantritt der schwarz-blauen Regierung auf eine Kriechspur zurückgefallen.
Nach dem Bundesministeriengesetz 1986 i.d.g.F., Anlage zu § 2, Teil 2, ist der Bundeskanzler insbesondere auch für die wirtschaftliche Koordination und die zusammenfassende Behandlung der Strukturpolitik zuständig. Weiters ist er für "Angelegenheiten der staatlichen Verfassung" zuständig. Politisch gesehen, trägt er die Gesamtverantwortung für das Handeln der Bundesregierung. Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundeskanzler nachstehende
Dringliche Anfrage:
1. Stimmt es, dass laut Statistiken des AMS der Anstieg der Arbeitslosigkeit in Österreich im Dezember 2001 gegenüber Dezember 2000 einen Rekordwert von 50 689 zusätzlichen Arbeitslosen erreicht hat?
Wenn ja, was wird die Bundesregierung dagegen unternehmen?
2. Stimmt es, dass – wie ein Gutachten der Europäischen Kommission zeigt – Österreich in der Europäischen Union Schlusslicht bei der Schaffung neuer Arbeitsplätze und Spitzenreiter beim Nettoverlust von Arbeitsplätzen ist?
Wenn ja, was wird die Bundesregierung dagegen unternehmen?
3. Stimmt es, dass Österreich laut EU-Kommission mit seinem realen Wirtschaftswachstum an vorletzter Stelle der Europäischen Union liegt?
Wenn ja, was wird die Bundesregierung dagegen unternehmen?
4. Stimmt es, dass die Steuerquote in Österreich nach Berechnungen der EU-Kommission den historischen Höchstwert von 47 Prozent des BIP erreicht hat?
Wenn ja, was wird die Bundesregierung dagegen unternehmen?
5. Stimmt es, dass die Belastungsmaßnahmen der Bundesregierung, wie die Einführung der Ambulanzgebühren, die Erhöhung der Energieabgabe, die Erhöhung des Preises der Auto