Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 92. Sitzung / Seite 125

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

In der Präambel heißt es:

"Die Bundesregierung bekennt sich zum Friedensprojekt Europa. Die Zusammenarbeit der Koalitionsparteien beruht auf einem Bekenntnis zur Mitgliedschaft Österreichs in der Europäischen Union. Die Bundesregierung ist den allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gemeinsamen Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit verpflichtet, wie sie im Artikel 6 des Vertrages über die Europäische Union festgeschrieben sind. In der Vertiefung der Integration und der Erweiterung der Union liegt auch Österreichs Zukunft. Österreichs Geschichte und geopolitische Lage sind ein besonderer Auftrag, den Integrationsprozess voranzutreiben und den europäischen Gedanken noch stärker im Alltag der Menschen zu verankern. Besonderes Gewicht zur Sicherung des Friedens und der Stabilität im 21. Jahrhundert wird der transatlantischen Partnerschaft zukommen."

Im ersten Kapitel dieses Regierungsübereinkommens zur "Außen- und Europapolitik" wurde folgendes festgeschrieben:

"1. Für ein gemeinsames Europa

Die Bundesregierung tritt für ein gemeinsames Europa ein, das auf der Solidarität der Staaten unter Achtung der Vielfalt ihrer Geschichte, Kultur und Traditionen beruht, Freiheit, Frieden und Wohlstand sichert und die endgültige Überwindung der Teilung des europäischen Kontinents verwirklicht. Sie wird an diesem Vorhaben initiativ mitwirken und bekennt sich dabei ausdrücklich zu den allen Mitgliedsstaaten der EU gemeinsamen Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit.

Österreich wird im Rahmen der EU aus eigenem Interesse entschlossen, konstruktiv und solidarisch an der Weiterentwicklung der Integration zwischen den Mitgliedsstaaten mitwirken und seine Interessen auch weiterhin auf europäischer Ebene wirksam und nachhaltig vertreten.

Vertiefte Integration bietet nach Ansicht der Bundesregierung die besten Voraussetzungen zur Bewältigung der Herausforderungen des beginnenden Jahrhunderts in den verschiedensten Bereichen. Es gibt daher keine vernünftige Alternative zum Weg der EU-Integration. Gewicht und Einfluss der Mitgliedsstaaten hängen dabei wesentlich vom Ausmaß ihrer Integrationsbereitschaft in allen zentralen Bereichen der europäischen Zusammenarbeit ab.

Die Bundesregierung bekennt sich zum zügigen Aufbau einer europäischen Friedens-, Sicherheits- und Verteidigungsgemeinschaft.

2. Erweiterung der EU

Die Erweiterung der EU um neue Mitgliedsstaaten wird den Friedens- und Stabilitätsraum auf dem europäischen Kontinent ausweiten und sich durch eine engere, wirksamere Zusammenarbeit in der GASP auch international für Frieden und Konfliktlösung fühlbar auswirken. Sie liegt daher vor allem wegen dieses Friedens- und Stabilitätszuwachses im Interesse Österreichs, das schon bisher wirtschaftliche Vorteile aus der Entstehung und Öffnung neuer Marktwirtschaften in seiner Nachbarschaft gezogen hat. Österreich steht mit den mittel- und osteuropäischen Kandidatenländern auch durch Geschichte und Kultur in einem besonderen Naheverhältnis.

Die Bundesregierung wird daher unter Bedachtnahme auf gesamtösterreichische Anliegen und Wettbewerbsinteressen, wie z.B. Arbeitsplatz-, Umwelt- und Kernenergiesicherheit, Landwirtschaft, Verkehrsfragen und andere offene Probleme gegenüber einzelnen Beitrittskandidaten für den Erweiterungsprozess eintreten. Zur Erleichterung wechselseitiger Anpassungs- und Umstellungsschwierigkeiten wird sie dabei auf die nötige Flexibilität durch Überprüfungsklauseln, unterschiedliche Integrationsgeschwindigkeiten und ausreichende Übergangsfristen Bedacht nehmen.

Die Erweiterung bedarf einer sorgfältigen und gründlichen Vorbereitung. Dazu zählen:


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite