Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 92. Sitzung / Seite 126

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Die vom Europäischen Rat in Kopenhagen festgelegten Beitrittskriterien sind von den Beitrittskandidaten zu erfüllen.

In Anbetracht der beträchtlichen Einkommensunterschiede zwischen Österreich und den Beitrittskandidaten sind Übergangsregelungen bei den Kapiteln "Personenfreizügigkeit" und "Dienstleistungsverkehr" zur Sicherung der Stabilität des österreichischen Arbeitsmarktes notwendig.

Dabei muss besonders auf das Erreichen der europäischen Sozial- und Umweltstandards geachtet werden.

Als unterstützende Maßnahme wird das von der Bundesregierung durchgesetzte Grenzregionenprogramm für besonders betroffene Regionen und Branchen, insbesondere der Klein- und Mittelbetriebe in Gewerbe und Landwirtschaft zum Einsatz kommen.

Zur Wahrung fairer Wettbewerbsbedingungen wird der völlig freie Verkehr mit Agrarwaren zwischen der EU und den betroffenen MOEL erst dann möglich sein, wenn die hohen Standards des Gemeinschaftsrechts zur Sicherung der Gesundheit von Pflanzen und Nutztieren sowie zum Schutz der Umwelt in diesen Ländern wirksam und vollständig umgesetzt wurden.

Für die Umsetzung haben eine ausreichend lange Vorbereitungsphase und grenzwirksame Übergangsmaßnahmen Priorität, um auf diese Weise beitrittsbedingte Schwierigkeiten zu begrenzen.

Im Einklang mit den maßgeblichen EU-Beschlüssen ist gemäß den Schlussfolgerungen des Rates auf die frühzeitige Stillegung von Reaktoren zu drängen, die nicht mit vertretbarem Kostenaufwand auf international akzeptierte Sicherheitsstandards nachgerüstet werden können. Unbeschadet der Zielsetzung Österreichs, den Verzicht auf AKWs zu erreichen, sind hinsichtlich in Grenznähe befindlicher oder geplanter AKWs die höchstmöglichen Sicherheitsstandards anzuwenden.

Die Bundesregierung wird sich während der Erweiterungsverhandlungen insbesondere auch für den gleichen Zugang zum Recht für In- und Ausländer und die Nichtdiskriminierung aufgrund nationaler Herkunft und Sprachzugehörigkeit bei Vermögensrestitution und Privatisierung einsetzen.

Im Interesse der inneren Sicherheit Österreichs bilden eine effiziente (Außen)Grenzsicherung und die Fähigkeit zur Übernahme der mit dem Schengen-System verbundenen Standards und Regelungen die Voraussetzung für einen Beitritt.

Die Rahmenbedingungen der Erweiterung sind in den einzelnen Politikbereichen insbesondere auch in Bezug auf deren Finanzierbarkeit zu überprüfen.

3. Wirtschafts- und Währungsunion

Eine entscheidende Voraussetzung für den Ausbau des europäischen Integrationsprozesses im 21. Jahrhundert ist der Erfolg einer gefestigten Wirtschafts- und Währungsunion und eines wertstabilen Euro, dessen Stärke auf enger Koordinierung der makroökonomischen Politik der EU-Mitgliedsstaaten beruht. Die Bundesregierung sieht ihre Anstrengungen zu vermehrter Budgetdisziplin, die schon aus nationalwirtschaftlichen Gründen unverzichtbar ist, auch als Beitrag zum Erfolg der Wirtschafts- und Währungsunion, der Beschäftigungspolitik und der Weltstellung des Euro.

4. Reform der EU-Institutionen

Um einer größeren EU die notwendige Entscheidungs-, Handlungs- und Weiterentwicklungsfähigkeit zu erhalten, bedarf es substantieller Reformen im institutionellen Bereich. Die Bundesregierung begrüßt daher die zu diesem Zweck beschlossene Einberufung einer Regierungskon


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite