ferenz; die Bundesländer können einen Vertreter in die österreichische Delegation entsenden. In den Verhandlungen wird Österreich insbesondere
Auf dem Grundsatz der Nominierung je eines Kommissionsmitgliedes durch die Mitgliedsstaaten bestehen.
Sich einer vernünftigen Neugewichtung des Stimmenverhältnisses im Rat sowie
der Ausdehnung von Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit auf geeignete Bereiche (ausgenommen Rechtsakte mit konstitutionellem Charakter, Rechtsakte, die der nationalen Ratifizierung bedürfen, Ausnahmen zum Binnenmarkt und der Eigenmittelbeschluss sowie besonders sensible Fragen, wie z.B. Wasserressourcen, Raumordnung, Bodennutzung und Wahl des Energieträgers) nicht verschließen.
Österreich setzt sich für eine Aufwertung des Ausschusses der Regionen ein.
Österreich unterstützt Bemühungen zur Erhöhung der demokratischen Legitimität der EU, u.a. durch die Ausarbeitung einer Grundrechts-Charta, sowie Bestrebungen nach mehr Transparenz und Effizienz.
Die Regierungskonferenz soll ihre Arbeiten unter französischer EU-Präsidentschaft bis Ende 2000 abschließen.
Die Bundesregierung wird für eine effektivere Kontrolle der Vergabe und des Einsatzes von EU-Fördermitteln eintreten.
Bürgernähe, Transparenz und demokratische Legitimation sind wesentliche Voraussetzungen für eine Unterstützung des Integrationsprozesses durch die Bevölkerung. Daher soll bei der Weiterentwicklung des Rechtsbestandes der EU insbesondere auf die Verwirklichung des Subsidiaritätsprinzips Bedacht genommen werden. Zu den weiteren Anliegen der Bundesregierung zählt dabei, dass die Union durch eine intensivierte Informationspolitik ihre Tätigkeit vermehrt den Bürgern Europas nahebringt und verständlich macht. Österreich wird auch seinerseits die Europa-Informationstätigkeit fortsetzen, um dem Interesse der österreichischen Bevölkerung an der Europapolitik Rechnung zu tragen, und dabei einen Schwerpunkt auf die bevorstehende EU-Erweiterung legen.
5. Menschen- und Minderheitenrechte
Wie die erfolgreiche EU-Präsidentschaft Österreichs gezeigt hat, bedeutet die Mitgliedschaft in der EU eine erhöhte Wirksamkeit außenpolitischer Aktivitäten im weltweiten Rahmen. Die Bundesregierung wird diese Möglichkeiten auch weiterhin nützen, um auf europäischer Ebene und weltweit für die Achtung der Menschen- und Minderheitenrechte sowie gegen Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung von Ausländern einzutreten. Sie fördert die diesbezüglichen Bemühungen der in Wien angesiedelten EU-Beobachtungsstelle für Rassismus und Fremdenfeindlichkeit.
Die Bundesregierung wird
den "Staatenbericht" gemäß der Europäischen Rahmenkonvention zum Schutz nationaler Minderheiten bis 1. Juli 2000 abgeben,
die Regierungsvorlage zur Ratifizierung der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen bis 1. Jänner 2001 dem Nationalrat zuleiten,
die Anliegen und Interessen der altösterreichischen Minderheiten im Ausland fördern."
Am 21. November 2001 beschloss der Nationalrat mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ und ÖVP folgende umfassende Entschließung zur Erweiterung der Europäischen Union (105/E, 322/UEA):