Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 92. Sitzung / Seite 128

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"Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Caspar Einem, Mag. Karl Schweitzer, Dr. Werner Fasslabend, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erweiterung der Europäischen Union eingebracht zu TOP 4 der 83. Sitzung des Nationalrates am 21. November 2001

Europa steht zu Beginn des neuen Jahrtausends im Zeichen der Erweiterung der Europäischen Union. Dieses Projekt stellt nicht nur die Union vor die größte Herausforderung seit ihrer Gründung, sondern bietet ganz Europa die Möglichkeit zur endgültigen Überwindung einer fast sechzigjährigen Teilung Europas nach dem Zweiten Weltkrieg. Die europäische Integration hat als Wirtschaftsgemeinschaft ihren Ausgang genommen. Zweck war aber von Anfang an, nach den schrecklichen Ereignissen der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, eine Region des Friedens, der Stabilität und des Wohlstandes zu schaffen. Dieses Ziel haben die Staaten der EU auf eindrucksvolle Weise erreicht. Die EU ist heute ein Anker der Stabilität für den gesamten Kontinent und ebenso auf globaler Ebene.

Mit der Erweiterung wächst die EU um fast 100 Millionen Menschen zu einer Gemeinschaft mit 470 Millionen Bürgern. Damit entsteht einer der größten einheitlichen Märkte der Welt, der für die Herausforderungen des globalen Wettbewerbs gerüstet ist. Der Beitritt unserer Nachbarstaaten entspricht daher wirtschaftlichen Interessen der jetzigen wie auch der künftigen Mitglieder der EU.

Zugleich fällt der Beitritt der künftigen Mitglieder in eine Periode, in der Fragen der Weiterentwicklung der EU zu einem gemeinsamen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, zu einer Union mit einer gemeinsamen Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik, zu einer sozialen und Beschäftigungsunion, zu einer Union des sozialen Dialogs, Fragen der Sicherung der Grundrechte und der kulturellen Vielfalt auf der Tagesordnung stehen. Die Erweiterung der Union geht mit einer Vertiefung der Europäischen Integration einher. Die Erweiterung wird den Friedens- und Stabilitätsraum ausweiten und liegt daher im Interesse der jetzigen und der künftigen Mitglieder der EU.

Mit den beim Europäischen Rat in Kopenhagen beschlossenen Beitrittskriterien konnten den Kandidaten die für die Eröffnung des Erweiterungsprozesses notwendigen Voraussetzungen objektiv, transparent und nachvollziehbar dargestellt werden. Die Europäischen Räte von Luxemburg und von Helsinki gaben die Rahmenbedingungen für die Verhandlungen vor, wobei klargestellt wurde, dass die Fortschritte jedes Beitrittskandidaten in den Verhandlungen von den Vorbereitungsarbeiten des jeweiligen Landes für den Beitritt abhängig gemacht werden.

Bei den Europäischen Räten von Berlin und von Nizza wurde sichergestellt, dass die Union selbst sowohl finanziell als auch institutionell in der Lage ist, die Beitrittskandidaten als neue Mitglieder aufzunehmen. Überdies wurde die Wegskizze für den weiteren Verhandlungsverlauf beschlossen, die einen Abschluss der Verhandlungen mit den am weitesten fortgeschrittenen Kandidaten bis Ende 2002, und, nach den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates in Göteborg, das Ziel ihrer Teilnahme an den Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahre 2004 als Mitglieder vorsieht.

Seit mehr als drei Jahren laufen die Beitrittsverhandlungen mit den fünf Ländern der sogenannten Luxemburger Gruppe sowie mit Zypern. Ebenso sind am 15. Februar 2000 die Beitrittsverhandlungen mit den restlichen fünf mittel- und osteuropäischen Ländern sowie mit Malta eröffnet worden. In der Zwischenzeit sind je nach Kandidatenland – außer Rumänien und Bulgarien – die Hälfte oder zwei Drittel der Verhandlungskapitel vorläufig abgeschlossen. Der Verhandlungsprozess befindet sich somit in der Zielgeraden, der Abschluss der Beitrittsverhandlungen mit den am weitest fortgeschrittenen Kandidatenländern vor Ende 2002 erscheint daher möglich.

Österreich hat von Anbeginn die Beitrittsverhandlungen maßgeblich mitgestaltet und seine Interessen entschlossen aber konstruktiv vertreten. Aufgrund der engen wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Beziehungen mit den Kandidatenländern gilt für Österreich, dass


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