Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 92. Sitzung / Seite 133

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Für eine Stärkung der Grenzregionen

Ein wichtiges Ziel im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Erweiterung ist die Schaffung grenzüberschreitender Wachstumszonen. Die Regionen auf beiden Seiten der Grenze zwischen Österreich und den Beitrittskandidaten haben bisher von der politischen Öffnung und schrittweisen wirtschaftlichen Integration dieser Nachbarstaaten Österreichs – den vorliegenden Wirtschafts- und Arbeitsmarktdaten zufolge – wirtschaftlich profitiert.

Um weiterhin eine positive wirtschaftliche und soziale Entwicklung zu gewährleisten, sind die österreichischen Grenzregionen durch gezielte und koordinierte Maßnahmen auf den erweiterten Binnenmarkt vorzubereiten. Eine einheitliche wirtschaftspolitische Strategie für die Grenzräume ist nicht sinnvoll, da sowohl dynamische Wirtschaftsräume als auch periphere und ländliche Regionen zu erfassen sind. Diese haben unterschiedliche Chancen und Problemlagen. Erforderlich ist eine differenzierte Regionalpolitik, die die Standortqualität der Regionen erhöht.

Die Entwicklung der Grenzregionen wurde u. a. auch durch die Regionalprogramme der EU-Strukturfonds gefördert.

In der Periode 1995 — 1999 wurden alle österreichischen Regionen an der MOEL-Grenze im Rahmen der Programme gemäß Ziel 1 oder 5b der EU-Strukturfonds sowie der Gemeinschaftsinitiative LEADER II gefördert. Insgesamt sind seit 1995 deutlich mehr als 6 Mrd. öS an Strukturfondsmitteln in die österreichischen MOEL-Grenzregionen geflossen.

Auch in der Periode 2000 bis 2006 werden die Grenzregionen im Rahmen von INTERREG-IIIA sowie (mit Ausnahme des Wiener Umlands) im Rahmen der regionalen Ziele 1 und 2 förderbar sein. Der finanzielle Rahmen wurde deutlich erhöht. Mit Ausnahme von öffentlichen Basisdienstleistungen und sonstigen Projekten, die weder der wirtschaftlichen Strukturverbesserung der Betriebe oder des Arbeitsmarktes dienen noch grenzüberschreitenden Charakter aufweisen, sowie großen grenzüberschreitenden Infrastrukturen (für welche die INTERREG-Programme trotz Mittelaufstockung immer noch zu klein sind) können in den Grenzregionen alle Projekte, die einen sinnvollen Beitrag zur Vorbereitung auf die EU-Erweiterung leisten, im Rahmen der bestehenden EU-Programme gefördert werden.

In diesem Zusammenhang werden die österreichische Bundesregierung, aber auch die österreichischen Bundesländer ersucht, nach den budgetären Möglichkeiten die notwendige Ko-Finanzierung und institutionelle Unterstützung für die EU-Programme vorzusehen.

Bei den Verhandlungen mit der EU-Kommission über die wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen für Unternehmensbeihilfen wurde weiters von Österreich dafür Sorge getragen, dass für die wirtschaftsschwachen Regionen an der Grenze zu den Beitrittskandidaten die jeweils maximal zulässigen Fördermöglichkeiten gewährleistet bleiben. Ferner wird die Bundesregierung ersucht, in den vom Beihilfenverbot ausgenommenen Grenzregionen Maßnahmen der national finanzierten Regional- und Wirtschaftsförderung mit grenzübergreifenden Projekten mit besonderem Nachdruck zu verfolgen.

Die Grenzregionen der Beitrittskandidaten werden aus dem – mit INTERREG korrespondierenden – EU-Programm PHARE Cross-Border-Cooperation (CBC) unterstützt.

Die finanziellen Rahmenbedingungen sind somit vorhanden. Die zuständigen Stellen des Bundes und der Länder sollen nun die Programme und Einzelmaßnahmen noch besser auf die Vorbereitung der EU-Erweiterung orientieren. Dabei wären folgende Aktivitätsfelder zu unterscheiden:

verbesserte Ausrichtung der (von Bund oder Ländern zu konzipierenden und zu finanzierenden, im Rahmen der Programme ggf. aus EU-Mitteln kofinanzierbaren) Förderungsrichtlinien und Infrastrukturprojekte auf die Erfordernisse der Erweiterung;


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