Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 92. Sitzung / Seite 134

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aktivierende Beratung von Projektträgern bzw. Interessenten, damit die angebotenen Förderungen auch tatsächlich von den Adressaten (Unternehmen, zu schulende Arbeitskräfte etc.) zielgemäß in Anspruch genommen werden;

verstärkte Information der breiten Öffentlichkeit.

Darüber hinaus soll im Rahmen der EU eine weitere Harmonisierung der Verfahren zur Genehmigung und finanziellen Abwicklung der EU-Förderungen zwischen den verschiedenen Fonds und Programmen angestrebt werden (z. B. INTERREG und PHARE). Dies gilt insbesondere für die Programme der Grenzregionen der heutigen EU-Mitgliedsstaaten und die Unterstützungsmaßnahmen für die angrenzenden Beitrittskandidaten, um eine koordinierte Durchführung grenzüberschreitender Projekte zu erleichtern.

Für eine starke Landwirtschaft

Die Erweiterung der EU bringt zusätzliche Anforderungen für die Gestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) mit sich. Ein Landwirtschaftsmodell mit den zentralen Elementen einer multifunktionalen, nachhaltigen, wettbewerbsfähigen, flächendeckenden, bäuerlichen Landwirtschaft soll das Leitbild der europäischen Agrarpolitik auch in einer erweiterten Europäischen Union darstellen. Die Weiterentwicklung soll in Richtung einer ökosozialen Ausrichtung erfolgen.

Als Priorität muss für die Konsumenten die hohe Qualität der Lebensmittel gesichert und die Lebensmittelsicherheit auf höchstem Niveau gewährleistet sein. Die Landwirtschaft soll in der Lage sein, die Landschaft zu pflegen, die Naturräume zu erhalten, einen wesentlichen Beitrag zur Vitalität des ländlichen Raumes zu leisten, den Anforderungen von Umwelt- und Tierschutz gerecht zu werden und die Bauern an der Einkommens- und Wohlstandsentwicklung teilhaben zu lassen. Das Vertrauen der Konsumenten sowie faire Produktionsbedingungen sind wichtige Faktoren für den Landwirtschaftsstandort Österreich und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Landwirtschaft.

Der Acquis Communautaire, insbesondere die Umwelt-, Qualitäts- und Hygiene-, Tierhaltungs- und Veterinärstandards der EU sind auch für die Beitrittskandidaten bindend, wobei in Schlüsselbereichen geeignete Übergangsregelungen einzurichten sind.

Die Ausgestaltung der Agrarförderungen, die Größenvorteile berücksichtigt (Modulation), kann nur europaweit einheitlich entwickelt und umgesetzt werden.

Für eine nachhaltige Umweltpolitik

Die Erweiterung wird sich auf die Verbesserung der Umweltstandards in den Nachbarstaaten positiv auswirken. Hervorzuheben ist z. B., dass die meisten der Kandidatenländer der Europäischen Umweltagentur (EEA) bereits beigetreten sind. Dies ist insofern bemerkenswert, als sich hier erstmals eine EU-Institution den Werbern geöffnet hat. Damit kann den Ländern neben finanzieller Hilfe (großteils auf Basis des PHARE Programms) auch deren legislative Anpassung an die europäische Umweltpolitik erleichtert werden.

Die Reformländer müssen sich den höheren EU-Auflagen zum Umweltschutz rasch anpassen, was jedoch einen hohen finanziellen Aufwand bedeutet. Dabei werden zusätzliche EU-Fördergelder nötig sein, um diese Anpassungen im Energie- und Sicherheitsbereich, sowie eine verstärkte Nutzung alternativer Energiequellen zu finanzieren.

Im Interesse einer nachhaltigen und umweltverträglichen Energiepolitik sollte Österreich im Rahmen der EU ein Ausstiegskonzept aus der Atomenergie und aus veralteten Kohlekraftwerken für die Beitrittskandidatenländer anregen und gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten entwickeln.

Die große Kompetenz Österreichs auf dem Gebiete der Umwelttechnik und Alternativenergiegewinnung sollte durch unterstützende Programme in konkreten Projekten Anwendung finden.


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