Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 92. Sitzung / Seite 135

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Besondere Priorität im Umweltbereich kommt der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung zu. Es ist daher notwendig, speziell für gemeinsame Grenzflüsse Sofortprogramme für Kläranlagen zu erstellen.

Die weiter oben vorgeschlagenen Maßnahmen zugunsten grenzüberschreitender Wachstumszonen bieten für österreichische Unternehmen die Chance der Beteiligung an Umweltprojekten, weil sie nicht nur österreichischen Umweltinteressen entsprechen, sondern auch die Chance zum Export österreichischen Know hows und österreichischer Produkte erlauben.

Für die Erhaltung der Sicherheit

Die Europäische Union ist eine Union der Freiheit, der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie. Mit der Grundrechtecharta wurde eine weitere wichtige Basis für die EU als Wertegemeinschaft geschaffen.

Die Erweiterung der Union bedeutet auch eine Ausdehnung des Raumes der politischen Stabilität. Die Europäische Union hat beim EU-Gipfel in Kopenhagen im Juni 1993 die Kriterien für die Erweiterung festgelegt. Als politisches Kriterium wurde die institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten gefordert. Auf dieser Grundlage soll die Zusammenarbeit in den Bereichen der inneren Sicherheit und der Justiz ausgeweitet werden.

Mit der Erweiterung der Union wird ein wichtiger Schritt in Richtung Stabilität und Stärkung der Region gemacht. Österreich wird dadurch vom Rand in das Zentrum der Union rücken. Österreich ist sich seiner Verpflichtung aus dieser Lage bewusst und wird sich wie bisher verstärkt in der Union einbringen, denn nur die Schaffung eines umfassenden und verbindlichen Rechtsbestandes kann die Beibehaltung der Prinzipien des Raumes der Freiheit, Sicherheit und des Rechts bei Aufnahme neuer Mitgliedstaaten gewährleisten.

Ziel Österreichs ist es, die Schaffung eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu fördern und eine entsprechende Weiterentwicklung der Union zu erreichen, um Stabilität und Sicherheit für die Bevölkerung und die Wirtschaft Österreichs zu garantieren. Besonderes Augenmerk muss dabei auf die Umsetzung des auf dem Sondergipfel von Tampere im Oktober 1999 beschlossenen verbindlichen Arbeitsprogramms liegen, wo 62 Schlussfolgerungen den Bereich Innen- und Justizpolitik zu einem zentralen Politikbereich der Europäischen Union machen. Ziel ist nunmehr, wesentliche Maßnahmen betreffend Asyl, Einwanderung und Außengrenzkontrollen zu formulieren, um dadurch die Schaffung gemeinsamer Regelungen in diesem sensiblen Bereich weiter voranzutreiben und gemeinsame Standards aller Mitgliedstaaten zu erreichen.

Gleichzeitig muss die Union aber auch auf die bevorstehende Erweiterung vorbereitet werden, insbesondere durch eine Ausweitung der Kompetenzen von Europol, durch die Schaffung eines vertieften, gemeinsamen Systems zur Sicherung der EU-Außengrenzen und durch die Errichtung eines neuen Schengener Informationssystems. Letzteres bildet eine wichtige Ausgleichsmaßnahme und eine Voraussetzung für den Wegfall der Personenkontrolle an den Binnengrenzen, der allerdings erst dann erfolgen kann, wenn die jeweiligen nationalen Systeme als gleichwertig und somit auch nach österreichischer Ansicht als sicher angesehen werden.

Österreich wird die Beitrittskandidaten dabei in allen Bereichen aktiv unterstützen, dies reicht von Gesetzgebung über Strukturaufbau, Ausbildung und Ausstattung bis zur Hilfestellung bei der Umsetzung.

Um die Beitrittskandidaten vollständig an die Standards der Europäischen Union und somit an das österreichische Niveau heranzuführen, müssen besonders die mit den Nachbarstaaten bestehenden Kooperationsmechanismen verstärkt werden.

Der bilateralen Zusammenarbeit sollen Sicherheitspartnerschaften zwischen Österreich und den Beitrittskandidaten Ungarn, Slowenien, Slowakei, Tschechien und Polen eine zusätzliche Dimension verleihen, die im Rahmen der "Salzburger Deklaration" vereinbart wurden. Beratun


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