Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 92. Sitzung / Seite 136

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gen auf hoher strategischer Ebene und die Einrichtung von gemeinsamen Arbeitsgruppen, in denen Experten Österreichs und des jeweiligen Beitrittskandidaten für die Umsetzung von konkreten Projekten verantwortlich sind, sollen dabei sowohl beim Transfer der Sicherheitsstandards helfen, als auch ein gegenseitiges Klima des Vertrauens schaffen.

Schwerpunkte dieser bilateralen Zusammenarbeit sollen vor allem eine neue Qualität der Zusammenarbeit zwischen den Polizeibehörden sowie die verstärkte Zusammenarbeit in den Bereichen Asyl, Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität, der illegalen Einwanderung und Schlepperei wie auch gemeinsame Strategien zum Schutz der künftigen EU-Außengrenze und besserer Informationsaustausch sein. Übergeordnetes Ziel bleibt dabei, die Beitrittskandidaten auf ihrem Weg in die EU zu begleiten und sie zu unterstützen, das EU-Niveau zu erreichen. Durch die intensive Kooperation leisten Österreich und seine Nachbarstaaten schon vor der EU-Erweiterung einen wichtigen Beitrag für die innere Sicherheit und die Stabilität in der Region, was den Bürgern ganz Europas zu Gute kommt.""

Im Mai 1999 forderte der Nationalrat in einer Entschließung (179/E, 701/UEA) die Aufhebung der Beneš-Dekrete und der AVNOJ-Bestimmungen, die sich auf die Vertreibung einzelner Volksgruppen beziehen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Nationalrat bekräftigt Österreichs Bekenntnis zu einem gemeinsamen Europa, das auf der Solidarität und Gleichberechtigung der Staaten und der Achtung der Vielfalt ihrer Geschichte, Kultur und Traditionen beruht, Freiheit, Frieden und Wohlstand sichert und die endgültige Überwindung der Teilung des europäischen Kontinents verwirklicht. In diesem Sinne wird die Bundesregierung ersucht, die Erweiterung der Europäischen Union im Interesse unseres Landes weiterhin konstruktiv mitzugestalten und gleichzeitig auch an der Weiterentwicklung der Integration zwischen den Mitgliedstaaten der EU mitzuwirken und dabei die österreichischen Anliegen auf europäischer Ebene wirksam und nachhaltig zu vertreten.

Die Bundesregierung wird insbesondere ersucht, die Europapolitik auf der Grundlage des Regierungsübereinkommens vom 3. Februar 2000 und der Entschließung des Nationalrates vom 21. November 2001 betreffend die Erweiterung der Europäischen Union (105/E, 322/UEA) konsequent fortzusetzen.

Die Bundesregierung wird weiters ersucht, im Rahmen der regionalen Partnerschaft sowie auf bilateraler Ebene die Zusammenarbeit mit Österreichs Nachbarstaaten zur Vorbereitung der Erweiterung der Europäischen Union weiter auszubauen.

Die Bundesregierung wird ferner ersucht, nach den Parlamentswahlen in der Tschechischen Republik und der darauffolgenden Bildung einer neuen Regierung auf der Grundlage der Entschließung des Nationalrates vom 21. November 2001 betreffend die Umsetzung des "Protokolls von Melk"(104/E, 318/UEA), des Abkommens von Brüssel vom 29. November 2001 (BGBl 266/2001 Teil III) betreffend "Schlussfolgerungen des Melker Prozesses und Follow up", der Stellungnahme des Hauptausschusses des Nationalrates vom 7. Dezember 2001 (S-4), des Zirkularbeschlusses des Ministerrates vom 8. Dezember 2001 betreffend "Schlussfolgerungen des Melker Prozesses und Follow up" und der Entschließung des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend "konsequente Fortführung der österreichischen Anti-Atompolitik" (113/E, 344/UEA) Gespräche mit der neuen tschechischen Regierung aufzunehmen und dabei unter Zugrundelegung der parlamentarischen Beratungen des "Temelin-Volksbegehrens" vom Jänner 2002 Vertreter aller im Nationalrat vertretenen Parteien mit dem Ziel einer erneuerten 4 -Parteien-Politik in dieser Frage einzuladen.

Die Bundesregierung wird weiters ersucht, in den Gesprächen mit der Tschechischen Republik und Slowenien weiterhin mit Nachdruck darauf hinzuwirken, dass die menschenrechtswidrigen


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