Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 92. Sitzung / Seite 153

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des Staatsvertrags von Wien widerspricht und daher verfassungswidrig ist. Für die Reparatur der aufgehobenen gesetzlichen Bestimmungen wurde dem Gesetzgeber und den in Betracht kommenden Verordnungsgebern eine Frist bis 31.12.2002 gewährt.

Allerdings sind selbst derzeit geltende Rechte der zweisprachigen Minderheit in Kärnten bis heute nicht umgesetzt: in 24 der 91 Kärntner Ortschaften, die in der Topographie-Verordnung der Bundesregierung aus dem Jahre 1977 (!) als zweisprachige Orte angeführt werden, fehlen bis heute zweisprachige Ortstafeln. Die Bürgermeister dieser Ortschaften, die mehrheitlich der SPÖ angehören, verletzen seit 1977 die Verordnung der Bundesregierung, indem sie die Aufstellung zweisprachiger Ortstafeln verweigern.

Aufgrund der parteipolitisch und minderheitenfeindlich motivierten Neuinszenierung des Ortstafelkonflikts seit der Veröffentlichung des Erkenntnisses, die insbesondere auf dem Rücken der zweisprachigen Minderheit in Kärnten ausgetragen wird, ist es notwendig, eine rasche Klärung der gesetzlichen Lage herbeizuführen, um Minderheitenrechte außer Streit zu stellen und lückenlos umzusetzen.

Die Bundesregierung hat nun die Möglichkeit – ohne die vom VfGH festgesetzte Maximalfrist zur Umsetzung seines Erkenntnisses auszuschöpfen –, durch unverzügliche Novellierung des Volksgruppengesetzes und den Erlass von neuen Topographie-Verordnungen, die verfassungskonform sind und internationalen Minderheitenschutzstandards entsprechen, ein unmißverständliches Bekenntnis zur Rechtsstaatlichkeit und Minderheitenrechten abzugeben und damit weiteren Schaden abzuwenden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert,

1. dem Nationalrat unverzüglich eine dem Verfassungsgerichtshof-Erkenntnis vom 13.12.2001 (G 213/01-18; V 62, 63/01.18) entsprechende Regierungsvorlage zur Novellierung des Volksgruppengesetzes (VGG) vorzulegen; die die Grundlage für die Änderung der sogenannten Topographie-Verordnungen für zweisprachige Ortstafeln bilden wird

2. sicherzustellen, daß nach den derzeit gültigen Topographie-Verordnungen fehlende zweisprachige Ortstafeln unverzüglich aufgestellt werden. Diese betreffen folgende Kärntner Ortschaften:

Kreuth/Rute

Werouzach/Verovce

Bodental/Poden

Loibltal/Brodi

Sturgarjach/Strugarji

Windisch Bleiberg/Slovenji Plajberg

Bach/Potok

Edling/Kajzeze

Großkleinberg/Mala gora

Lukowitz/Kovice


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