Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 92. Sitzung / Seite 199

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Der zweite Punkt, mit dem Sie argumentieren, sind die Beihilfen. Von Ihrer Seite wurde argumentiert, dass niemandem aus sozialen Gründen das Studium verwehrt werden solle. – Das stimmt aber nicht! Die ohnehin nur geringe Erhöhung beziehungsweise Ausweitung des Bezieherkreises der Beihilfen reicht bei weitem nicht aus, um die Härten abzufedern, was sich ja an der Zahl der Studierenden deutlich ablesen lässt.

Der dritte Punkt ist das Uni-Dienstrecht. Dieses Uni-Dienstrecht wurde ohne die Einbindung der Betroffenen durchgesetzt. (Abg. Dr. Brinek: Das stimmt überhaupt nicht! Die Gewerkschaft war eingebunden!) Es ist unattraktiv, weil eine durchgehende Karriere erschwert wird.

Dazu sagen wir: Wir halten es für keinen Fortschritt, wenn Unsicherheit in Arbeitsverhältnissen zum Prinzip erklärt wird. Gute Leistungen erwachsen nämlich nicht aus Existenzängsten und Konkurrenz- und Karrieredruck, sondern aus einer positiven Motivation und der Verbundenheit mit dem Betrieb, in dem man arbeitet. Daher kamen auch aus den Universitäten Stellungnahmen, von denen bis zu 90 Prozent negativ waren.

Von den anderen Untaten Ihrer Regierung, dem unseligen "Rohrstaberl-Erlass", dem Aufnahmetest, dem Prognoseverfahren, der Kürzung des Bildungsbudgets, den Abbau von Planstellen, der Kürzung der Mittel für die Erwachsenenbildung einmal ganz zu schweigen! Sie haben in Wirklichkeit den Bildungsbereich ausgehungert! Sie wollen eine gute Bildung nur für soziale Eliten, für Privilegierte. Ihnen geht es nicht um Offenheit, um Liberalität, um freien Zugang und um Chancengleichheit, sondern Sie von den Koalitionsparteien haben die Bildung in diesen zwei Jahren kaputtgespart. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Pilz. )

20.17

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Es liegt mir ein Antrag des Abgeordneten Brosz vor, zur Vorberatung dieses Volksbegehrens einen besonderen Ausschuss zu wählen, der 25 Mitglieder umfassen soll.

Ich lasse jetzt darüber abstimmen und bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, und damit ist der Antrag abgelehnt.

Ich weise daher das Bildungsoffensive- und Studiengebühren-Volksbegehren, 966 der Beilagen, dem Unterrichtsausschuss zu.

9. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz-KFG geändert wird (550/A)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung und gehen sogleich in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Maier. – Bitte. (Unruhe in Saal.) – Darf ich um etwas mehr Ruhe ersuchen. Auch wenn wir uns im Finale dieser Sitzung befinden, ist es angebracht, dem Redner eine Chance zu geben, gehört zu werden.

20.19

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die vorliegende Initiative beschäftigt sich mit einem Problem, das nur eine kleine Berufsgruppe betrifft, nämlich die Hebammen. Hebammen dürfen derzeit kein Blaulicht führen, wenn sie im Einsatz sind, weil dies derzeit nach der Definition des Gesetzes nicht im öffentlichen Interesse liegt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Zahl der Hausgeburten nimmt zu, und daher meinen wir, dass eine Gesetzesänderung im KFG und in der StVO notwendig wäre, um diesen Missstand zu beseitigen. Damit würden wir einer kleinen Berufsgruppe helfen – und auch den Müttern, die kurz vor einer Geburt stehen.


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