Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 144

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Meine Damen und Herren! Die österreichischen Erzeugerbetriebe sind selbstverständlich seit vielen Jahren Kunden der Lebensmitteluntersuchungsanstalten. Insgesamt wurden im Jahre 2000 54 000 Lebensmittelproben untersucht. Für das Jahr 2001 sind sogar mehr amtliche Proben vorgesehen gewesen. Rund 13 000 Proben wurden von privater Hand in Auftrag gegeben und auch von dieser bezahlt. Das heißt, heute schon sind rund ein Viertel aller Lebensmittelproben private Proben.

Diese Einnahmen aus der Untersuchung der privaten Proben sind wichtige Gelder für die Untersuchungsanstalten. Sie tragen mit rund 17 Millionen Schilling, also rund 1,2 Millionen €, zur Kostenoptimierung der Untersuchungsanstalten bei. Natürlich werden die österreichischen Erzeuger auch weiterhin Proben bei den Untersuchungsanstalten, also in Zukunft bei der Agentur für Ernährungssicherheit, in Auftrag geben. Die Untersuchung der Proben dient ja den Erzeugern einerseits zur eigenen Sicherheit – komplizierte Untersuchungen können nur von der Agentur durchgeführt werden, weil die dafür notwendigen Gerätschaften in den Unternehmen gar nicht vorgesehen sind –, aber andererseits auch dazu, die Mitbewerber zu kontrollieren, denn oft lassen Erzeugerbetriebe auch Proben von Mitbewerberunternehmen kontrollieren.

Was kann sich nun der österreichische Konsument von der neuen Agentur mit Recht erwarten? Er kann erwarten, dass eine Bündelung der Kräfte stattfindet. Er kann erwarten, dass eine größere Effizienz der Kosten zum Tragen kommt, und er kann auch erwarten, dass vor allem bei komplexen Problemen eine eindeutige Analyse der Proben stattfindet. In der Vergangenheit war es nämlich oft so, dass die Untersuchungsanstalten durch unterschiedliche Gerätschaften zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen sind, und das ist weder günstig für den österreichischen Konsumenten noch für den Erzeugerbetrieb. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

16.21

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Grünewald zu Wort gemeldet. – Bitte.

16.22

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Herr Präsident! Kollege Pumberger hat behauptet, ich sei den ganzen Tag nicht anwesend gewesen.

Ich stelle fest: Ich habe die letzte Dreiviertelstunde gefehlt, und ich nehme nicht an, dass für Pumberger der Tag erst um halb vier Uhr Nachmittag beginnt. – Danke. (Heiterkeit und Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.– Abg. Silhavy: Da wäre ich mir nicht so sicher!)

16.22

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor. Damit schließe ich die Debatte.

Wir kommen zu den Abstimmungen.

Hinsichtlich des Ernährungssicherheitsgesetzes liegt ein Rückverweisungsantrag der Abgeordneten Gradwohl vor, über den ich als Erstes abstimmen lasse.

Ich bitte jene Damen und Herren des Hohen Hauses, die für den Rückverweisungsantrag eintreten, das heißt den Gegenstand an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zurückverweisen wollen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Rückverweisungsantrag ist abgelehnt.

Wir gelangen zu den anderen Abstimmungen, die ich über die einzelnen Ausschussanträge getrennt vornehmen werde.

Als Erstes stimmen wir ab über den Gesetzentwurf in 993 der Beilagen.

Dazu liegt ein Abänderungsantrag des Abgeordneten Mag. Maier vor. Weiters haben die Abgeordneten Dipl.-Ing. Pirklhuber und KollegInnen einen Zusatzantrag eingebracht.


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