Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 151

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Abschließend: Der Wildschadensbericht wurde getilgt. Er wird nur mehr im Internet veröffentlicht werden und in diesem Hause nicht mehr diskutiert werden. Herr Bundesminister! Das ist ein weiterer Schritt, um die Agrardebatte in diesem Hause auf ein Mindestmaß zu minimieren. Nach dem Grünen Bericht, den Sie auch nicht mehr hier diskutieren lassen wollen, ist das der nächste Bericht. Wir werden sehen, welcher als Nächstes folgt. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

16.49

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hornegger. – Bitte.

16.50

Abgeordneter Franz Hornegger (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Aufgabe des Herrn Kollegen Pirklhuber muss eigentlich sehr schwierig sein. Aus einer positiven Novelle so viel Negatives herauszufiltern kann nicht leicht sein.

Herr Pirklhuber! § 1 in diesem Forstgesetz werden Sie wahrscheinlich zustimmen können, denn wenn es da heißt, "der Wald mit seinen Wirkungen auf den Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen ist eine wesentliche Grundlage für die ökologische, ökonomische und soziale Entwicklung Österreichs", er ist zu erneuern und zu erhalten, nehme ich an, das werden auch Sie als positiv bezeichnen können.

Die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Anforderungen an den Wald haben sich seit dem Erlass des Forstgesetzes 1975 zum Teil gravierend geändert. Dazu kommt noch die nach dem heutigen Rechtsverständnis teilweise Überregulierung im derzeitigen Forstrecht. Während das Forstgesetz 1975 und seine Vorläufer stark davon ausgingen, den Wald als solchen quantitativ zu vermehren und ihn vor Übernutzung bestmöglich zu schützen, sollen in einem modernen Forstgesetz den heutigen Ansprüchen entsprechend neben der Forcierung der Eigenverantwortlichkeit des Eigentümers eine Erhöhung der Praktikabilität und Bürgernähe sowie Kosteneinsparungen in der Verwaltung im Vordergrund stehen. Reformbestrebungen können sich somit an bewährten Elementen des Forstgesetzes 1975 orientieren.

Kernpunkt der vorliegenden Novelle ist zunächst eine grundlegende Deregulierung und Orientierung an den Erfordernissen eines modernen Verwaltungszieles. In diesem Zusammenhang ist eine wesentliche Reduktion – in Teilbereichen bis zu 50 Prozent – bei forstgesetzlichen Verfahren möglich.

Diese Gesetzesvorlage zeichnet sich durch klare Regelungen bei den Forststraßen aus (Abg. Dipl.-Ing. Pirklhuber: Kommen neue Anträge?)  – das haben Sie heute sicher nicht vorgebracht, weil Sie nur das Negative herausgefiltert haben –, weiters durch klare Regelungen bei der Wiederbewaldung (Abg. Dipl.-Ing. Pirklhuber: "Tatbestand Forststraße" heißt es!), durch klare Regelungen im Schutzwaldbereich, im Naturschutzbereich, klare Regelungen bei der Rodung, ob Anzeigepflicht oder Rodungsbewilligung.

Da ich schon bei der Rodung bin und das das größte Problem für die Opposition ist (Abg. Schwemlein: Die Menschen!), möchte ich sagen, meine Damen und Herren: Österreichische Forstbetriebe begrüßen die Forstgesetz-Novelle. Herr Pirklhuber! 98 Prozent der Forstbesitzer sind mit dieser Regelung einverstanden. Herr Kollege Schwarzenberger hat es schon gesagt: 7 700 Hektar Waldfläche wachsen jährlich zu. Herr Kollege Schwemlein! Im Bundesland Salzburg ist ein jährlicher Zuwachs von 1 100 Hektar zu verzeichnen.

Meine lieben Kollegen! Aus meiner Sicht ist es in diesem Bereich jederzeit vertretbar, wenn in dieser Regelung die Fläche von 500 auf 1 000 Quadratmeter ausgeweitet wird. Das führt zu einer Verwaltungsvereinfachung und Kosteneinsparung im Vollzug. Als Forstsprecher kann ich das nur unterstützen, und gerade bei den Waldbauern wird diese Vereinfachung und Einsparung deutlich.

Diese Novelle soll weiters die Grundlage für eine nachhaltige Bewirtschaftung der österreichischen Wälder in ökonomischer, ökologischer, sozialer und kultureller Hinsicht darstellen. Ich


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