Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 201

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Beginn steht für mich immer noch die Frage, was der wahre Grund für diese Regierungsvorlage sein kann: Ist es das schlechte Gewissen dieser Bundesregierung gegenüber den Mitgliedbetrieben der Wirtschaft, den ArbeitnehmerInnen oder den Pensionskassen?

Die ursprüngliche Bemühung der Gewerkschaften in Zusammenarbeit mit der sozialdemokratischen Bundesregierung um einen höheren Versorgungsgrad in der Pension hat zur Erarbeitung eines Betriebspensionsgesetzes geführt. Es ging um die Ausrichtung auf solide Veranlagungsformen mit guten Erträgnissen. Betriebspensionskassen entstehen, überbieten sich mit Veranlagungserfolgen und bringen 1998 zirka 9,6 Prozent und 1999 zirka 10,5 Prozent Zuwachs zum einbezahlten Vermögen.

Sodann folgt das unglückliche Zusammentreffen dieser Veranlagungserfolge mit der Wenderegierung Schüssel. Durch die Veranlagungserfolge war man überheblich geworden und hat die Gesetzesänderung vorgenommen, dass in den Betriebspensionskassen die Veranlagung der Beiträge bis 50 Prozent spekulativ in Aktien durchgeführt werden darf. (Zwischenruf des Abg. Großruck. ) Seither stürzen nicht nur die Beschäftigungszahlen in den Keller, auch die Veranlagungserfolge der Betriebspensionskassen weisen 2000 gerade noch zwei Prozent aus und stehen 2001 bei einem negativen Ergebnis von minus 1,3 Prozent. Das ist ein Spiegelbild dieser Bundesregierung: Ausgelöst von der Schaffung des verstärkten Rechts auf nunmehr spekulative Veranlagung durch diese Bundesregierung verlieren die Menschen in Österreich nun wieder Geld, obwohl es ihnen beim Eintritt in die Betriebspensionskassen anders dargestellt wurde. (Zwischenruf des Abg. Dr. Pumberger. )

Die Förderung des Dreisäulenmodells in der Pension mit Förderung von privaten Pensionskassen durch die derzeitige Bundesregierung steht in Konkurrenz zu den Betriebspensionskassen. Auf Grund einer Geldbeschaffungsaktion der Bundesregierung wurde der allgemeine Steuerabsetzbetrag halbiert und hat speziell die gering verdienenden Menschen am meisten getroffen. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Geradezu ein Hohn für diese Menschen war das Offert, mit Leistung von 1 000 € pro Jahr in private Pensionskassen diesen Steuerverlust auf Antrag wieder zurückzuerhalten. Das ist völlig irreal in Anbetracht der finanziellen Möglichkeiten dieser ArbeiterInnen, die kaum den Spielraum für Einzahlungen in private Pensionskassen haben.

Nun kommt der Aufschrei der Betriebspensionskassen wegen Ungleichbehandlung angesichts der Möglichkeit, mehr als 50 : 50, nämlich bis zu 1 000 €, als Beitragsleistung der MitarbeiterInnen einzubringen. In sechs Betriebspensionskassen sind derzeit zirka 255 000 Versicherte anwartschaftsberechtigt und erwarten die ihnen beim Eintritt versprochenen Zuwächse. Heute zeigen sich die Grenzen für die Himmelstürmer des Kapitaldeckungsverfahrens, ebenso zeigt sich die Verantwortungslosigkeit dieses Handelns. (Zwischenruf bei den Freiheitlichen.) Hätte man die Verantwortung solide getragen, dann müssten jetzt nicht Tausende Leistungsbezieher mit einer Hiobsbotschaft über "Leider nicht"-Ergebnisse informiert werden.

Österreich darf nicht länger spekulativ regiert werden!

Aus diesem Grund bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Josef Horn, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Entwicklung in den Betriebspensionskassen zum Bericht des Sozialausschusses (1024 der Beilagen) über ein Bundesgesetz, mit dem das Betriebspensionsgesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert,


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