Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 202

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a) Reformvorschläge zu den Veranlagungsvorschriften für Pensionskassen zu erarbeiten, die – unter Berücksichtigung der aktuellen negativen Erfahrungen – für die Zukunft ein höheres Maß an Sicherheit für die Anwartschafts- und Leistungsberechtigten gewährleisten;

b) eine Prüfung durch die Pensionskassenaufsicht zu veranlassen, ob bei den durchgeführten Leistungskürzungen durch Pensionskassen rechtlich korrekt vorgegangen wurde;

c) dem Nationalrat innerhalb eines Monats zu berichten, welche Position die Regierungsvertreter bisher in den Verhandlungen über das EU-Vorhaben zur Schaffung einer "Richtlinie über die Tätigkeiten von Einrichtungen zur betrieblichen Altersversorgung" und im Speziellen zu den im Kommissionsvorschlag vorgesehenen Veranlagungsvorschriften eingenommen haben;

d) darauf hinzuwirken, dass allfällige künftige europarechtliche Regelungen zur Tätigkeit privater Pensionskassen so gestaltet werden, dass den berechtigten Sicherheitsinteressen der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten entsprochen wird und auch sonst kein Qualitätsverlust (zum Beispiel im Bereich der Mitbestimmungsrechte) eintritt;

e) sicherzustellen, dass in Zukunft in Fragen des Betriebspensionsrechts – sowohl auf nationaler wie auch auf EU-Ebene – eine systematische Einbindung der Sozialpartner in die Willensbildung erfolgt, wodurch nicht nur ein höheres Maß an Sachlichkeit als bei der Politikgestaltung in den letzten beiden Jahren erreicht werden würde, sondern auch die beeinträchtigte Vertrauensbasis vieler ArbeitnehmerInnen und Arbeitgeber in Pensionskassenversorgungen wieder gestärkt werden könnte;

f) dem Nationalrat innerhalb eines Monats darüber Bericht zu erstatten, welche weitere Vorgangsweise zur Erfüllung der Punkte d) und e) gewählt wird.

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Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.23

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Der soeben vorgetragene Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, steht in ausreichendem sachlichem Zusammenhang mit der Verhandlungsmaterie und damit auch mit zur Diskussion beziehungsweise in weiterer Folge zur Abstimmung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Mitterlehner. – Bitte.

20.23

Abgeordneter Dr. Reinhold Mitterlehner (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz – das ist ein sperriger Begriff – möchte ich insofern etwas sagen, als es offenbar doch einige Missverständnisse gibt.

Was war das Problem an diesem Gesetz oder an dieser Bestimmung? – Das Problem war, dass es bei Betriebsübergabe beziehungsweise Betriebsveräußerung eine Haftung des Veräußerers für Pensionen, Pensionsansprüche, Abfertigungsansprüche und freiwillige Leistungen im Endlosbereich, praktisch auf ewige Zeiten, gegeben hat, solange es eben den Veräußerer gab. Das Problem dabei ist ein verfassungsrechtliches, weil das möglicherweise eine inadäquate Eigentumsbeschränkung ist. Das Problem hat aber auch eine sehr praktische Seite. Warum? – Weil in der Praxis die Betriebsübergabe möglicherweise aus Sicht des Veräußerers problematisch erschienen ist und er daher das Unternehmen lieber liquidiert hat, und zwar mit der Konsequenz, dass dadurch Arbeitsplätze gefährdet wurden beziehungsweise möglicherweise nicht bestanden haben.

In diesem Zusammenhang – Herr Kollege Nürnberger ist jetzt leider gerade hinausgegangen – verstehe ich etwas nicht: Wir haben das jetzt mit einer, wie ich sagen möchte, sehr praktikablen Maßnahmenumsetzung in einem Gesetzesvorschlag geregelt, nach welchem vorgesehen ist,


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