Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 18

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Wie realistisch ist diese Untergrenze, zumal Ihnen die Oesterreichische Nationalbank am 17. Jänner, glaube ich, hinsichtlich dieser Höhe von 5 Millionen € gleichsam widersprochen hat und der Meinung war, dass diese Untergrenze zu hoch wäre, zumal rund 97 Prozent der österreichischen Unternehmungen in positiver Weise hievon betroffen wären?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um Beantwortung, Herr Minister.

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrter Herr Abgeordneter Hofmann! Ich saß neben der Vize-Gouverneurin Tumpel-Gugerell und hatte nicht den Eindruck, dass wir in Widerspruch miteinander lebten. Vielleicht ist die Einschätzung, wie wahrscheinlich eine solche Untergrenze ist, eine unterschiedliche. Ich würde es eher so sehen, dass ich mir als Interessenvertreter der Wirtschaft und als Kämpfer für den Mittelstand dieses Landes ein ambitioniertes Ziel setze und die Nationalbank vielleicht meint, es sei nicht gesichert, dass das erreichbar ist. Ich würde es aber nicht als Widerspruch werten.

5 Millionen € sind ein ambitioniertes Ziel. Es ist aus meiner Sicht wahrscheinlich, dass es eine vernünftige Untergrenze geben wird. Die Diskussionen bewegen sich zwischen 500 000 € und 5 Millionen €, respektive Dollar – so weit ist das ja nicht voneinander entfernt, gut 10 Prozent Unterschied.

Interessant war, was mir McDonough, der von mir schon zitierte Vorsitzende des Basel-II-Ausschusses, vor einigen Wochen in New York zu diesem Thema gesagt hat: Er kann sich auch einen Rahmen vorstellen, innerhalb dessen die Mitgliedstaaten, zum Beispiel jene der Europäischen Union, dann in der nationalen Gesetzgebung Grenzen fixieren können. Die EU-Richtlinie gibt beispielsweise einen Rahmen vor, und die nationalen Mitgliedstaaten setzen dann eigene Grenzen. Das wäre denkbar.

Weil wir Herrn Schwemlein als engagierten Vertreter des Tourismus kennen: Wir haben ja nicht nur die mittelständische und besonders stark kreditfinanzierte Struktur in Österreich – obwohl sich das mittelfristig ändern wird; es wird mehr in Richtung Eigenmittelersatzinstrumente gehen –, sondern auch die Finanzierungsstruktur unseres Tourismus, und diese ist ein besonders sensibler Punkt in Sachen Basel II.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Auer, bitte.

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Bundesminister! Zuerst möchte ich ein Danke für Ihren Einsatz, um vernünftige Vorschriften bei Basel II zu erhalten, aussprechen.

Mich interessiert aber vor allem die Frage, Herr Bundesminister: Wäre es nicht noch wichtiger, als nur Basel II zu beachten, eine verbesserte Eigenmittelsituation bei den angesprochenen Betrieben herbeizuführen? Sehen Sie hier Chancen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Natürlich ist es wünschenswert, dass die Eigenmittelausstattung österreichischer Unternehmungen weiter steigt. Ich sage, dass spätestens seit der Steuerreform von Lacina und Ditz die Voraussetzungen, Eigenkapital zu bilden, zu thesaurieren, für Kapitalgesellschaften recht gut sind.

Das betrifft aber nur jene Unternehmungen, die schon auf dem Markt sind und Gewinne machen und aus diesen Eigenkapital bilden können. Das betrifft jetzt noch nicht die Eigenmittel der zu gründenden Unternehmungen. Man muss auch die Unternehmungen, die gerade keine Gewinne schreiben, berücksichtigen.

Das heißt, da gehört natürlich das Thema Kapitalmarkt dazu. Es gibt heute in Österreich schon wesentlich mehr Venture-Kapital, Risikokapital als früher, aber wir sind erst am Anfang des Weges, die Kreditfinanzierung unserer Unternehmungen schön langsam durch Eigenmittel, durch Eigenmittelersatzinstrumente zu ergänzen.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite