Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 41

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Frau Bundesminister bleiben, damit wir sie auch künftig zu diesem Punkt befragen, kontrollieren und Ähnliches tun können.

Ist es in einen Rat ausgelagert, in dieser Frage autonom zu entscheiden, haben wir dieses mittelbare Mitwirkungsrecht und die parlamentarischen Rechte nahezu verwirkt, und wir können lediglich im Fachhochschulbericht über diese Frage ein, zwei oder auch drei Jahre später diskutieren. Das muss man der Ehrlichkeit halber anerkennen.

Gerade die Standortfrage, die zugegebenermaßen die heftigsten Kontroversen hervorgerufen hat, ist eine Angelegenheit, die man einer genauen Beurteilung unterziehen soll. Wer soll dafür zuständig sein?

Es gibt natürlich den Rat, der diese Zuständigkeit für sich reklamiert. Man muss auch der Richtigkeit halber sagen, dass der Rat durch diese Gesetzesnovelle keine Nicht zuständigkeit in dieser Frage erhält, sondern wir bereinigen einen bisher rechtsunsicheren Zustand, wer denn wirklich in letzter Konsequenz zuständig ist, eine Rechtslücke, indem wir eine Zuständigkeit festgeschrieben haben. Sie wissen aber ganz genau, dass der Fachhochschulrat Bedarfsprüfungen vornehmen muss, dass er das entsprechende Umfeld überprüfen muss, dass er Wirtschaftlichkeitsrechnungen, gutächtliche Stellungnahmen einholen muss und dann eine Empfehlung abgeben muss. Da ist die Standortfrage in der Empfehlung an den, der zu entscheiden hat, ob ein Standort genehmigt wird oder nicht, natürlich gebunden. Die Frau Bundesminister hat das auch immer gesagt. Es wird eben die Frau Bundesminister oder der jeweilige Bundesminister dahin gehend zu kontrollieren sein, wie sie beziehungsweise er sich an die Empfehlungen des Fachhochschulrates hält.

Es gibt auch den Fall, dass der Fachhochschulrat anders empfiehlt, als letztlich die Entscheidung fällt, weil der Fachhochschulrat – und das ist das, was wir in diesem Zusammenhang monieren – natürlich auch gewisse Interessen vertritt, nämlich das Interesse der Fachhochschulen, und die Zusammenschau in Konkurrenz und Wettbewerbswesen im tertiären Bildungssektor naturgegebenermaßen nicht in dem Maße hat wie jemand, der alle Bereiche des tertiären Bildungssektors, sei es Universität, sei es Fachhochschule, sei es Privatuniversität und Ähnliches, in seiner Gesamtheit zu überprüfen hat.

Es ist ja nicht garantiert, dass sich der Fachhochschulrat nur von objektiven Kriterien leiten lässt, da er Interesse daran hat, oftmals auch in einer Konkurrenzsituation zu anderen tertiären Bildungseinrichtungen zu entscheiden.

Das tertiäre Bildungssystem ist derzeit zur Freude aller sehr im Fluss. So viel wurde kaum jemals diskutiert über den tertiären Bildungssektor hier im Hohen Haus, noch dazu an so prominenter Stelle.

Es ist schon ein Verdienst der neuen Koalition im Verein mit dieser Bundesregierung – aber da nehme ich auch die Opposition mit an Bord –, dass endlich das Thema Bildung, in diesem Fall das tertiäre Bildungswesen, an prominenter Stelle auf der Tagesordnung in diesem Hohen Haus diskutiert wird. Schon allein das ist ein Erfolg an sich. Das muss man auch einmal so werten. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ich kann mich noch an Zeiten erinnern, als wir das gegen Mitternacht diskutiert haben, und zwar nicht zu unser aller Freude.

Wir werden uns in dem Spannungsfeld, wie sich der tertiäre Bildungssektor in Zukunft entwickelt, natürlich noch zu orientieren haben. Wir brauchen einen Wissenschaftsrat für das gesamte Bildungsspektrum im tertiären Bildungssektor, und wir müssen jetzt auch beobachten, wie sich dieser in den nächsten Jahren entwickeln wird, damit wir dann die behördlichen Funktionen, die beratenden Funktionen auch in einem Rat adaptieren können, zum Teil verändern können, weil es schlichtweg Sinn macht. Wir können jetzt nicht Dinge präjudizieren, was uns dann nachher vielleicht Leid tut.


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