Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 55

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Antoni. – Bitte.

11.26

Abgeordneter Dr. Dieter Antoni (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Vorredner meiner Fraktion haben schon festgehalten, dass wir dieser vorliegenden Novelle des Fachhochschul-Studiengesetzes unsere Zustimmung geben werden, zwar in getrennter Abstimmung, aber wir werden zustimmen.

Wir stimmen zu, weil diese angesprochene Novelle ein guter Beitrag zur Entwicklung des europäischen Hochschulraumes ist und weil es im Sinne der Bologna-Deklaration zu einer sinnvollen und verantwortungsbewussten Harmonisierung akademischer Studienabschlüsse kommt – auch für Fachhochschulabsolventen – und weil die Möglichkeit der gegenseitigen Anrechnung und Anerkennung von Studienleistungen auch für Fachhochschul-Studiengänge geschaffen wird.

Das heißt, in Hinkunft sind flexible Durchlässigkeiten im tertiären Bereich innerhalb der Universitäten und der Fachhochschulen möglich, nicht nur in Österreich, sondern darüber hinaus im gemeinsamen Europa.

Dennoch darf ich sagen, dass mir die Debatte im Ausschuss, aber auch hier im Plenum zu wenig weitgehend erscheint. Wir sollen und dürfen nicht übersehen, dass in wenigen Jahren Absolventinnen und Absolventen der künftigen Hochschulen für pädagogische Berufe ihre akademischen Abschlüsse erhalten werden, und ich meine, es wäre gut und sinnvoll, auch Lehrende beziehungsweise deren Vertreter in diese Debatte einzubinden und sie mit zu informieren und sie mit beraten zu lassen.

Lassen Sie mich aber, weil es zum Thema passt und weil es ein Weg ist, den ich auch selbst gegangen bin, noch auf die heute sehr triste und unerfreuliche Situation der berufstätigen Studierenden hinweisen, sowohl im Fachhochschulbereich als auch im universitären Bereich.

Für uns Sozialdemokraten ist ein Studium, das neben einer beruflichen Tätigkeit absolviert wird, eine ganz besondere Facette des lebensbegleitenden und lebenslangen Lernens; eine persönliche Leistung vieler auf hohem Niveau, die auch eine entsprechende Anerkennung verdient. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass der Herr Bundeskanzler in der Regierungserklärung mit Nachdruck auf die Notwendigkeit des lebensbegleitenden Lernens hingewiesen hat und dass auch eine ganz besondere Förderung für dieses lebensbegleitende Lernen versprochen und angekündigt wurde.

Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien! Was tun Sie derzeit für diese angesprochene Gruppe? Sie kürzen die Mittel für die Erwachsenenbildung, Sie kassieren auch von den berufstätigen Studierenden Studiengebühren, treffen sie damit doppelt, weil sie in der Regel auf Grund ihrer zusätzlichen beruflichen Belastung doppelt so lange Studienzeiten haben. Leider, muss ich sagen, haben Sie es bis heute nicht im Geringsten für wert befunden, für diese Studierenden besondere Maßnahmen anzubieten. Sie zahlen, finden aber dennoch keine veränderte Situation vor: Es gibt keinerlei strukturelle Verbesserungen, die die Situation der Betroffenen erleichtern könnten, keine speziell auf diese Gruppen zugeschnittenen Studienangebote, keine Angebote in ihrer arbeitsfreien Zeit, kaum Teleteaching- oder Telelearning-Angebote und kaum entsprechende Studienunterlagen, damit sie sich mehr zu Hause vorbereiten können. (Abg. Dr. Pumberger: Das sind die Versäumnisse der SPÖ!)

Aus zahlreichen persönlichen Kontakten mit diesen Betroffenen weiß ich, dass zu erwarten ist, dass das Studium für Berufstätige Kosten in der Größenordnung von 100 000 S bis 180 000 S verursachen wird. Dieses Geld nehmen Sie, streifen es ein und lassen die Studierenden mit ihren Problemen allein.

Fazit daraus kann für uns nur sein, dass die Realität der berufstätigen Studierenden im absoluten Widerspruch zur Regierungserklärung steht. Fazit ist auch, dass Ihr Weg und Ihre Maß


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