Khol bei einer Veranstaltung erklärt: Die Studiengebühren sind nicht nur eine Belastung, sondern sie bringen für die Studierenden auch ein einklagbares Recht auf die Leistungen der Universität.
Er hat dann am 11. Mai 2001 auf meine Vorhaltung – er ist damals hier gesessen, im Unterschied zu heute –, was denn mit der Einklagbarkeit der universitären Leistungen sei, gemeint: Da müsst ihr schon noch ein bisschen warten! – Das war im Mai 2001. Heute haben wir wieder eine Novelle des UniStG auf der Tagesordnung. Ich habe mir dann erlaubt, an die Frau Bildungsministerin eine parlamentarische Anfrage zu richten, in der ich auf dieses Versprechen des Klubobmannes der ÖVP hingewiesen und ihr zwei einfache Fragen gestellt habe. Die erste Frage: Wie weit sind die legistischen Vorarbeiten für diese Einklagbarkeit? Und die zweite Frage richtete sich darauf, ob Kollege Khol mit ihr über dieses Thema schon gesprochen hat. – Zwei einfache Fragen, möchte man meinen.
Die Antwort erweist sich allerdings als schwieriger oder offenbar als nahezu unmöglich. Was hat die Ministerin geantwortet? Sie können das gerne selbst in der Anfragebeantwortung nachlesen. Sie hat im Wesentlichen gemeint, der Studienbeitrag betrage ohnedies nur 7 Prozent der Kosten, die ein Student verursache, und für die Einklagbarkeit sei die annähernde Übereinstimmung von Leistung und Gegenleistung erforderlich.
Wissen Sie, was das heißt? Dass die Einklagbarkeit offenbar dann kommt, wenn die Studiengebühr nicht 5 000 S, sondern 5 000 € pro Semester beträgt. Dann ist dieses Gleichgewicht gegeben, und dann kann man einklagen. Also auf gut Deutsch heißt das sowohl uns als auch Kollegem Khol gegenüber: Geht euch brausen, wir reden wieder drüber, wenn die Studiengebühr erhöht worden ist!
So gehen Sie mit solchen Versprechen um! Und da erwarten Sie bitte nicht, dass wir Ihnen alles, was Sie uns hier hoch und heilig und mit schönen Worten versprechen, abnehmen! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
Abschließend, weil es auch zum Studienrecht passt, eine persönliche Frage an die Frau Bundesministerin und auch an die Frau Kollegin Brinek, die im Herbst 2000 versichert hat, man werde für die berufstätigen Studierenden selbstverständlich bei der Studiengebühr etwas machen müssen. Frau Bundesministerin! Ich war kürzlich bei einer Sponsion, bei der der Dekan die Biographie einer Studentin vorgetragen hat: 28 Jahre alt, seit fünf Jahren verheiratet, der Mann hat ein Einkommen von ungefähr 1 100 €, sie haben zwei Kinder im Alter von drei und vier Jahren. Sie selbst ist halbtägig als Krankenschwester beschäftigt und verdient, hauptsächlich mit Nachtdiensten, rund 900 € im Monat – für eine Beihilfe oder eine Rückerstattung der Studiengebühren zu viel. Diese Personen fallen – Kollegin Haller hat gesagt, das sei nicht so – vollständig durch den Rost. Sie hat Sport und Russisch studiert und dafür sieben Jahre gebraucht, also ungefähr zweieinhalb Jahre länger als die reguläre Studienzeit, von der wir hier immer reden.
Daher drei konkrete Fragen an Sie, Frau Bundesministerin, mit der Bitte um eine ehrliche Antwort:
Erstens: Soll jemand wie diese junge Mutter unter diesen Bedingungen weiterhin in Österreich studieren und ihr Studium abschließen dürfen und können?
Zweitens: Erwarten Sie wirklich, dass eine solche Person ein Studium in der Regelstudienzeit von vier Jahren abschließen kann so wie jemand, der keine Familie und keine Berufstätigkeit hat?
Drittens: Ist das nicht auch eine ausgezeichnete Leistung, was ich Ihnen da geschildert habe, wenngleich nicht eine Leistung nach den Maßstäben Ihrer "www.weltklasse-uni.at"?
Wenn Sie und Ihre KollegInnen ernsthaft über solche Beispiele – und das ist nicht ein Einzelfall – nachdenken, dann werden Sie wohl draufkommen, dass Sie eine Hochschulpolitik betreiben, bei der Sie vielen Talenten Chancen nehmen. Wir stehen im Gegensatz dazu für