Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 80

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Das ist gleichzeitig auch meine Frage an Sie, Frau Bundesministerin.

Ich möchte mich nun mit dem Internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus beschäftigen. Der Terrorismus hat primär eine politische Ursache, und daher kann es nicht nur um eine militärische Bekämpfung des Terrorismus gehen, sondern selbstverständlich muss auch eine politische Lösung bei den Ursachen des Terrorismus versucht werden, die sich einerseits in einer höheren Verteilungsgerechtigkeit und andererseits in ausreichenden Zukunftsvisionen für die einzelnen Regionen und Völker darzustellen hat; dies auch aus der sozialen Verantwortung der europäischen Nationen, der Industrienationen.

Das Übereinkommen, das wir heute diskutieren und das unsere Zustimmung findet, soll die Grundlage zur technischen Durchführung der Bekämpfung des Terrorismus liefern. Die Sozialdemokratische Partei Österreichs unterstützt – insbesondere nach den schrecklichen Ereignissen des Vorjahres – den Kampf gegen den internationalen Terrorismus und daher auch das vorliegende Internationale Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus. Ich möchte aber anmerken, dass einem bewusst sein muss, dass ein Mehr an Sicherheit und Kontrolle eine Reduktion eines anderen Gutes, nämlich des persönlichen Freiraumes in der Privatsphäre bedeutet. Es gilt daher, die richtige Balance zwischen diesen beiden Zielen zu finden.

Wenn auch dieses Internationale Übereinkommen in Österreich nicht unmittelbar Rechtswirkung entfaltet – es muss durch den Erlass von Gesetzen auf nationaler Ebene mit Leben erfüllt werden –, so meine ich doch, dass es sich in eine Reihe anderer Rechtsbestimmungen, wie eben die UN-Resolution und die EU-Verordnung, einordnet; und letztere Verordnung stellt in Österreich unmittelbar anwendbares Recht dar. Konten und Finanzmittel, die in Zusammenhang mit dem Terrorismus stehen, können eben schon jetzt auf dieser rechtlichen Basis umgehend gesperrt und eingefroren werden.

Das Internationale Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus verlangt die Setzung von Maßnahmen und eine Anpassung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften, wie schon ausgeführt wurde. Ich möchte hier einige Bereiche aufzeigen, in denen Veränderungen vorgenommen werden müssen:

Artikel 18 Abs. 1 des Übereinkommens verlangt die Schaffung eines neuen Straftatbestandes im Strafgesetzbuch bezüglich der vorsätzlichen Finanzierung der Vorbereitung terroristischer Straftaten sowie der Mitgliedschaft in terroristischen Organisationen.

Der im Artikel 18 Abs. 1 lit. b geforderten Identifikation von Kunden durch die Geldinstitute wurde durch die Aufhebung der Anonymität bereits nachgekommen, und durch eine Änderung im Finanzmarktaufsichtsgesetz ist eine entsprechende Grundlage zu schaffen. Es ist auch wichtig, dass die Institute, die Geldüberweisungen durchführen, einbezogen werden. Ich halte das für eine sehr wichtige Aufsichtspflicht. Darüber hinaus muss es auch Änderungen der polizeilichen Gesetze geben, etwa im Sicherheitspolizeigesetz, im Zollgesetz und im Zollkontrollgesetz.

Da die mir noch zur Verfügung stehende Redezeit schon sehr knapp ist, möchte ich nur noch kurz etwas zu den internationalen Standards sagen.

Zum Europäischen Haftbefehl: Es muss klar sein, dass in Zukunft in jenen Ländern, die sich dazu bekennen, Straftäter innerhalb von 90 Tagen überstellt werden. Österreich hat dabei an der Übergangsfrist von fünf Jahren festgehalten. Ich sehe das nicht ganz im Einklang mit unserem klaren Bekenntnis zur Terrorismus- und Verbrechensbekämpfung.

Zweitens ist die Vereinheitlichung der EU-Visavergabe ein wichtiges Anliegen.

Nun noch zu bilateralen Verhandlungen, die zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union notwendig sind: Wir haben die Einhaltung von wesentlichen europäischen Standards gegenüber den Vereinigten Staaten von Amerika zu vertreten und damit folgende Forderungen: keine Auslieferung bei Todesstrafe – wenn einem Gefangenen die


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