Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 83

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befristeten Aufenthaltsvermerk (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen) – "Sichtvermerk" hat das damals geheißen – und darf zunächst ein Jahr lang in diesem Land bleiben.

Herr Jebara nutzt diese Zeit; er nutzt diese Zeit, um zunächst einmal vom Landesgendarmeriekommando Kärnten eine Anzeige zu "kassieren", weil er versucht, einen als gestohlen gemeldeten Scheck in der Höhe von 90 000 D-Mark einzulösen. Das Landesgendarmeriekommando Kärnten erstattet Anzeige, die Anzeige wird dann von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt wegen mangelnder Strafwürdigkeit eingestellt.

Das ist kein Vorfall in Kärnten! Das kann man in Kärnten machen. Probieren kann man es ja noch mit einem Scheck, das geht. (Abg. Wochesländer: Waren Sie dabei?)

Das Zweite und wesentlich Interessantere daran ist Folgendes – und da, meine Damen und Herren von der Freiheitlichen Partei, sollten Sie jetzt aufpassen –: Im April 1991, also acht Monate, nachdem Herr Jebara aus der Bundesrepublik Deutschland abgeschoben wurde (Abg. Ing. Westenthaler: Ist das nicht ein Motorrad, Yamaha?), marschiert Herr Jebara in St. Veit an der Glan zur Bezirkshauptmannschaft und sagt: Ich habe da einschlägige Kenntnisse, ich bin ja offensichtlich ausreichend befugt – wegen Waffenhandels und wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz –, ich möchte Import-Export-Kaufmann in St. Veit an der Glan werden! Und die Bezirkshauptmannschaft St. Veit an der Glan sagt: Kein Problem, probieren wir es halt einmal!

Aber dabei gibt es ein Problem: Herr Jebara ist kein Österreicher – also muss der Kärntner Landeshauptmann, damals Herr Haider (Abg. Ing. Westenthaler: Auch heute Herr Haider!), einen Gleichstellungsbescheid ausstellen, das heißt einen Bescheid, der den irakischen Staatsbürger Jebara mit einem Österreicher gleichstellt. Landeshauptmann Haider sagt: Kein Problem (Abg. Ing. Westenthaler: Ausländerfeindlich?), er bekommt den Gleichstellungsbescheid!

"Ausländerfeindlich" nennt Herr Westenthaler das! Ach, dieser Vorwurf ist ein Genuss! (Heiterkeit bei den Grünen.) Herr Westenthaler, Sie wissen genau, worum es geht! (Abg. Ing. Westenthaler: Herr Kollege Öllinger ist ausländerfeindlich!)

Es gibt dabei aber ein Problem – Herr Westenthaler, passen Sie auf! (Abg. Ing. Westenthaler: Bei Ihnen passe ich schon lange nicht mehr auf! Niemand verpflichtet mich, bei Ihnen aufzupassen!) – , denn § 13 der Gewerbeordnung sagt:

"Von der Ausübung eines Gewerbes ist ausgeschlossen, wer von einem Gericht zu einer drei Monate übersteigenden Freiheitsstrafe oder zu einer Geldstrafe von mehr als 180 Tagessätzen verurteilt worden ist, wenn die Verurteilung weder getilgt ist noch der Beschränkung der Auskunft aus dem Strafregister ... unterliegt. Dies gilt auch, wenn mit dem angeführten Ausschlussgrund vergleichbare Tatbestände im Ausland verwirklicht wurden." – Zitatende.

Aha (Abg. Mag. Lunacek:  ... der Kärntner Landeshauptmann Haider!), Herr Haider in Kärnten sagt: Strafregister – es ist ja ein lieber Freund aus dem Ausland, der kommt, und darum darf er natürlich hier in Kärnten jederzeit als Kriegswaffenhändler mit dieser Vorgeschichte sein Amt als Import-Export-Kaufmann ausüben! Das ist doch in Kärnten kein Problem! Wir brauchen ja Gewerbetreibende, die in puncto Kriegswaffen gut vorgebildet sind! (Abg. Mag. Lunacek: Was sagt Herr Bartenstein?) Für uns in Kärnten spielt es überhaupt keine Rolle, ob es sich um einen Ausländer handelt und ob er schwer kriminell ist, denn wir in Kärnten, wir sind anders!

So schaut es aus! Ausländerfeindlich? – Höre ich da noch etwas, Herr Westenthaler? (Abg. Ing. Westenthaler telefoniert.) Müssen Sie gerade in Kärnten anrufen und fragen, ob das stimmt? – Rufen Sie nur in Kärnten an, Herr Kollege Westenthaler, und fragen Sie Herrn Haider, ob er wirklich im Jahre 1991 den Bescheid an einen zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilten Kriegswaffenhändler, der wegen räuberischer Erpressung, wegen geheimdienstlicher Tätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland verurteilt wurde, ausgestellt hat! Für diesen Mann hat Herr Haider im Juni 1991 ohne Probleme den Gewerbeschein ausgestellt. Seither darf dieser Herr Jebara in Kärnten unter dem Schutz der Sicherheitsbehörden, unter dem Schutz


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