Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 148

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möchte ganz deutlich darauf hinweisen, was genau wir heute beschließen. Wir beschließen ein Gesetz, das regelt, welchen Kriterien und welchen Zielen entsprechend wir die Mittel der österreichischen Entwicklungspolitik – in welcher Höhe auch immer sie vorhanden sind – in Zukunft verwenden wollen. In der vorangegangenen Debatte schien es nämlich so, als würden wir heute ein Budgetgesetz beschließen. Das steht aber erst noch bevor.

Die Ziele wurden also endlich deutlich festgeschrieben, und als oberstes und in meinen Augen wichtigstes steht die Armutsbekämpfung im Zentrum. Ich freue mich, dass, wenigstens was Ziele und Kriterien betrifft, auch mit den Oppositionsparteien Einigkeit besteht. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte darüber hinaus aber anmerken, dass dieser Zielekatalog – und das möchte ich ganz besonders Frau Lunacek noch sagen, weil es mir auch wichtig erscheint – ganz ausdrücklich für die gesamte Entwicklungspolitik Österreichs gilt, das heißt, dieser Ziele- und Kriterienkatalog bindet nicht nur das Außenministerium, sondern bindet auch andere Ministerien, weil die Rede ist von allen  – ich darf vielleicht kurz das Gesetz zitieren – "Maßnahmen des Bundes ..., die geeignet sind, die nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Entwicklungsländer zu fördern oder eine Beeinträchtigung dieser Entwicklung hintanzuhalten." Ich meine also, dass eine entsprechende Kohärenz verstärkt zu erarbeiten sein wird, denn das wird umgesetzt werden müssen. (Abg. Mag. Lunacek: Und wer wird das kontrollieren?) Die Frau Bundesminister verfügt jetzt auch bereits gemeinsam mit dem Finanzministerium über eine aktive Arbeitsgruppe, das heißt, die Zusammenarbeit wird stetig besser.

Was die zusätzlichen Mittel betrifft, möchte ich schon bemerken, dass das Ziel, 0,7 Prozent des Bruttoinlandsproduktes für die Entwicklungszusammenarbeit zu reservieren, eines ist, dem wir uns auch verschrieben haben. Selbstverständlich! Aus diesem Grunde wurde auch in diesem Gesetz in den Erläuternden Bemerkungen im Allgemeinen Teil und im Besonderen Teil noch einmal verstärkt darauf hingewiesen, dass bei der Erreichung dieses Zieles auf die Entwicklung in der internationalen Gemeinschaft und in der EU Bedacht zu nehmen ist.

Innerhalb der EU wurde jetzt die Notwendigkeit der Erreichung dieses Zieles noch einmal bekräftigt, es wird also die gemeinsame Aufgabe von uns allen sein, schrittweise dieses Ziel zu erreichen. Im Budget für das Jahr 2003 werden 0,35 Prozent des BIP für Entwicklungshilfe reserviert sein, ein Teil davon für die Entschuldung. Wenn auch die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit auch für mich der wesentlichste, weil unmittelbar wirksamste Teil der Entwicklungspolitik ist, müssen wir alle gemeinsam dennoch sagen, dass auch die Entschuldung für die Entwicklungsländer selbst von großer Wichtigkeit ist.

Was die Stellung der NGOs betrifft, so ist sie in meinen Augen durch dieses Gesetz noch einmal verstärkt worden, denn sie sind zum einen ausdrücklich darin verankert, zum anderen ist der Hinweis notwendig, dass in kaum einem anderen Land ein derart großer Teil der Mittel für die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit von NGOs und über NGOs abgewickelt wird. Und das wird und das soll auch so bleiben.

Ich danke ganz ausdrücklich den Mitarbeitern des Ministeriums und vor allem Frau Bundesministerin Benita Ferrero-Waldner dafür, wie dieses Gesetz, das seit zehn Jahren überfällig ist, vorbereitet und in der parlamentarischen Diskussion aufbereitet wurde. Es war nicht selbstverständlich, das Gesetz, bereits bevor die Regierungsvorlage erstellt war, im Ausschuss breit zu diskutieren und die NGOs und die AGEZ so oft und so intensiv einzubeziehen. Ich bin sicher, dass sich auch die NGOs, für deren Beitrag ich auch danken möchte, ganz wesentlich in diesem Gesetz wiederfinden werden, das für mich als das, was es ist, nämlich eine Beschreibung, wie die Mittel zu verwenden sind, ein durchwegs gelungenes Gesetz ist. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

18.06

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Dr. Ferrero-Waldner. – Bitte.


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