Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 157

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des Instituts für Sicherheitsstudien und des Satellitenzentrums sowie ihrer Organe und ihres Personals (1000 der Beilagen)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen zu den Punkten 6 bis 8 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als erste Rednerin zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Freigaßner. Ich erteile es ihr.

18.40

Abgeordnete Evelyn Freigaßner (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Der im Jahre 1989 zwischen Österreich und der Weltorganisation für geistiges Eigentum vereinbarte Vertrag zur internationalen Registrierung audiovisueller Werke, der zur Errichtung eines internationalen Registers für audiovisuelle Werke und zur Einrichtung eines Internationalen Registeramtes in Klosterneuburg geschlossen und dann ratifiziert wurde, führt uns wieder einmal Folgendes vor Augen:

Ein diplomatischer Wille ist gut, aber eine rechtliche Überprüfung diverser Abkommen zur effizienten und zielgerichteten Verwendung öffentlicher Mittel ist immer noch besser!

Von Österreich wurden dafür in den Jahren 1991 und 1992 Vorschüsse von insgesamt 13 Millionen Schilling geleistet. Das durch diese Mittel installierte Registrieramt konnte aber die erwarteten Einnahmen nicht erbringen. Diese Misere wird von der WIPO einerseits mit dem mangelnden Interesse der USA am Filmregistervertrag und andererseits mit den erwartungsgemäß unzureichenden Registrierungen und Abfragen von Produzenten aus beteiligten Staaten begründet beziehungsweise dadurch entschuldigt.

Man erkannte dann wohl auch auf beiden Seiten, dass dieses Konzept nicht ausreichend durchdacht und mit Registrierungen à la Hollywood nicht zu rechnen war. Die Notbremse wurde mit der Suspendierung des Vertrages im Jahre 1993 gezogen, durch welche wenigstens weitere Leistungen eingestellt wurden. Österreich konnte auf Grund vertraglicher Lücken keinen Rückforderungsanspruch geltend machen.

Da während der sozialdemokratischen Regierungsverantwortung Verträge derart schlampig ausgearbeitet wurden, wundert es mich nicht, dass wir einen solchen Schuldenberg übernehmen mussten. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Jetzt endlich konnte ein Kompromiss erarbeitet werden, der wenigstens eine Rückzahlung von 50 Prozent der geleisteten Vorschüsse zum Inhalt hat. Wo kein Nutzen, da für Österreich wenigstens Schadensbegrenzung, kann ich da nur resümieren.

Meine Damen und Herren! Der Vertrag war ein verschwenderischer politischer Pfusch. Dieses Beispiel zeigt uns wieder einmal, dass man sich an der freiheitlichen Grundsatzpolitik zur sorgfältigen und zielgerichteten Vergabe öffentlicher Mittel schon in der Vergangenheit und auch angesichts des uns heute hinterlassenen Schuldenhaufens hätte orientieren sollen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.43

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Steibl. – Bitte.

18.43

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Da wir nun bei den letzten Punkten des Themenblocks Außenpolitik angelangt sind, möchte ich die Gelegenheit nutzen, etwas auszusprechen, das mir sehr wichtig und notwendig erscheint.

Auch in außenpolitisch sehr sensiblen und angespannten Zeiten wie diesen – und in solchen befinden wir uns derzeit (Abg. Edlinger: Wieso? – weitere Zwischenrufe bei der SPÖ), darüber


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