Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 160

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der Verantwortlichkeit entlassen würde, was Herrn Abgeordnetem Stummvoll auf Grund der damaligen Struktur nicht so besonders passte.

Interessant war auch, wie überschwänglich, ja nahezu euphorisch, sich Herr Abgeordneter Stummvoll, den ich ja sonst sehr schätze (Abg. Böhacker: Jetzt wird es wieder gefährlich!), im Juli vorigen Jahres hier in diesem Hause dazu geäußert hat, indem er nämlich meinte, dass wir nun "endlich eine Reform im Bereich der Finanzmarktaufsicht" haben.

Wörtliches Zitat Stummvoll, 5. Juli 2001 hier im Nationalrat:

"Herr Finanzminister" – sagte Dr. Stummvoll, wie er eben in seiner dramatischen Art und Weise zu sprechen pflegt –, "ich habe das schon einmal gesagt: Ich gratuliere Ihnen zu dieser wirklich professionellen Vorgangsweise ..."

Und weiters sprach Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll damals vom "unglaublichen Know-how", das eingebracht wurde. (Abg. Dr. Stummvoll: Stimmt auch! Stimmt nach wie vor!)  – Und es war interessant, festzustellen, dass der Verfassungsgerichtshof ... (Ruf bei der ÖVP: Unglaublich!) – Unglaublich, ja unglaublich, aber im zweifachen Sinne des Wortes! (Neuerliche Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll, ich weiß nicht, wie Sie das damals gemeint haben, jedenfalls: Der Verfassungsgerichtshof hat Ihre Euphorie nicht geteilt.

Interessant war auch, dass Sie damals, Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll – trotz all meiner Warnungen in dieser Sache –, Ihre Rede mit der Bemerkung beendet haben, "dass wir mit dieser Bundesregierung, mit diesen Mehrheitsverhältnissen solche großen Zukunftsreformen in unserem Land durchführen können". – Zitatende.

Bedauerlich ist nur, dass Sie sich dabei geirrt haben, Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll!

Herr Abgeordneter Mag. Firlinger sagte dazu in der gleichen Debatte, dass es diesbezüglich "sehr viele Expertengespräche gegeben hat, die wirklich professionell vorbereitet waren". (Abg. Mag. Firlinger: Stimmt!)

Der Verfassungsgerichtshof hingegen – die Vorbereitung war zweifelsohne professionell; das habe ich damals auch durchaus gewürdigt – konnte die ganze Umsetzung durch die Regierungsfraktionen nicht "würdigen", denn die Umsetzung war höchst unprofessionell, weil schlicht und einfach verfassungswidrig.

Letzte Bemerkung: Herr Finanzminister Grasser hat dann sozusagen in seinem Schlusswort hier im Nationalrat zum Thema Bankenaufsicht etwas gesagt, eine Formulierung verwendet zu etwas, was er wahrscheinlich wahnsinnig gerne gehabt hätte, was es aber wirklich nicht war – ich zitiere –:

Das zeige, so Grasser, "dass wir einen Quantensprung in der Finanzaufsicht erreichen werden, ..."

Meine Damen und Herren! Das war kein Quantensprung, sondern lediglich ein Hupfer, und seitens des Verfassungsgerichtshofes wurde Finanzminister Grasser gleich wieder auf den Boden der Realität zurückgeholt. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich bin jedoch, meine sehr verehrten Damen und Herren, froh darüber, dass es uns gelungen ist, nun einen breiten Konsens nicht nur in Bezug auf die Zielsetzung, sondern auch in Bezug auf die Umsetzung zu erreichen, aber dies nicht deshalb, Herr Staatssekretär Dr. Finz – wenn Sie das bitte dem Herrn Minister ausrichten! –, um dem Herrn Finanzminister eine Freude zu bereiten – das ist auch nicht meine Aufgabe! –, sondern wir sind deshalb froh über diesen Konsens, weil wir davon überzeugt sind, dass diese Struktur und die operative Umsetzung im Bereich der Finanzmarktaufsicht dem Kapital- und Finanzmarkt Österreich dienlich sind.


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