Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 161

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Zusammenfassend: Wir stimmen dem deshalb zu, weil wir Sozialdemokraten es immer für wichtig gehalten haben, die Notenbank verpflichtend mit der Markt- und Kreditrisikoprüfung zu beauftragen.

Die österreichische Notenbank wird ihre Ressourcen, ihr Know-how, ihre große Reputation und Qualifikation dafür einsetzen, dass jeder Verdacht – ein solcher bestand unserer Überzeugung nach zu Recht –, dass teure Parallelstrukturen aufgebaut werden, nun sozusagen hinfällig ist.

Für ebenso wesentlich – dazu noch einige Gedanken – halte ich die Ausschussfeststellung, was Finanzkonglomerate anlangt, ist es doch so, dass die Entwicklung in den nächsten Jahren sicherlich eine Verstärkung der Finanzkonglomerate mit sich bringen wird.

In dieser Ausschussfeststellung wird festgehalten, dass dann, wenn die diesbezügliche EU-Richtlinie beschlossen sein wird, bei uns eine neue legistische Lösung, die gleichfalls eine starke Einbindung der Notenbank zwingend vorsieht, gefunden werden muss.

Nochmals: Ich freue mich, dass wir da einen Konsens erzielen konnten, und ich stehe auch überhaupt nicht an, hier zu sagen, dass ich persönlich den Eindruck habe, dass Herr Finanzminister Grasser bei Wiederaufnahme dieser Gespräche im Jänner dieses Jahres sehr daran interessiert war, dass es in dieser Frage zu einem Konsens kommt.

Allerdings: Nicht sehr häufig bemüht man sich seitens dieser Koalition um die Zustimmung der Opposition. Ich kann Ihnen jedoch garantieren: Klugen Gesetzen, klugen Lösungen stimmen wir selbstverständlich immer zu. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Haller: Scheinheiligkeit! – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

18.55

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Firlinger. – Bitte.

18.55

Abgeordneter Mag. Reinhard Firlinger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich verstehe eigentlich die Aufregung nicht, Herr Kollege Nürnberger. (Abg. Nürnberger: Ich rede mit dem Präsidenten, doch nicht mit dir!) Herr Kollege Nürnberger, ich möchte auf eines aufmerksam machen: Es war nicht so, dass der Verfassungsgerichtshof die Finanzmarktaufsicht für verfassungswidrig erklärt hat, sondern einzelne Bestimmungen, die die Bundes-Wertpapieraufsicht betreffen. Jetzt ist natürlich schon klar, dass das damalige Konstrukt – aber es ist schon etwas anderes –, nämlich die Auslagerung einer Behörde, materiell auch Auswirkungen auf das neue Konstrukt hat, nämlich die Finanzmarktaufsicht. (Zwischenruf des Abg. Edlinger. )

Ich würde also Folgendes sagen, Herr Kollege Edlinger: Es haben sich alle Seiten bemüht, es sind alle Seiten aufeinander zugegangen, und das ist gut so. Ich bin auch froh darüber, dass es zu dieser Lösung gekommen ist, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ich bin auch überzeugt, Herr Kollege Edlinger, dass wir diesen Schritt möglicherweise im Sommer des Vorjahres geschafft hätten oder schaffen hätten können, hätte man damals vielleicht noch einige Wochen Zeit gehabt, aufeinander zuzugehen. Aber das war nicht der Fall. (Abg. Dr. Cap: Kein Wort zur Provokation!)

Jetzt, meine sehr geehrten Damen und Herren, liegt ein Verfassungsgerichtshoferkenntnis vor. Kollege Cap, das, was jetzt als Einigung entstanden ist, ist ja nicht bloß eine Reparatur in Bezug auf das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, sondern geht wesentlich darüber hinaus. Wir haben also jetzt eine wirklich unabhängige Aufsichtsbehörde – das hat auch Kollege Edlinger erwähnt – mit all den erforderlichen Regelungen zur Gewährleistung der parlamentarischen Kontrolle. Es wird auch in periodischen Abständen ein Bericht erstellt, in dem über die Aktivitäten dieser Behörde berichtet wird. Es ist der Bestellmodus völlig klar, und es ist


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