Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 159

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Jetzt gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag, im Sinne des Art. 49 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes zu beschließen, dass dieser Staatsvertrag in dänischer, englischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, niederländischer, portugiesischer, schwedischer und spanischer Sprache dadurch kundzumachen ist, dass er zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegt.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Der Antrag ist einstimmig angenommen.

9. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (924 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E-Geld-Instituten (E-Geldgesetz) erlassen und mit dem das Bankwesengesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert werden (1019 der Beilagen)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Die Debatte eröffnet Herr Abgeordneter Edlinger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte.

18.48

Abgeordneter Rudolf Edlinger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist nun ungefähr sieben Monate her, dass wir in diesem Hause die Frage der Finanzmarktaufsicht diskutiert haben. Der damaligen Vorlage war auch eine sehr intensive Debatte zwischen der Regierung und den Oppositionsparteien vorangegangen. Es war eigentlich von Anfang an unbestritten, dass es Handlungsbedarf gab, wenn wir den Finanzplatz Wien auch international entwickeln wollen, wenn wir verhindern wollen, dass sich Malheurs wie etwa bei der Rieger-Bank, bei der BHI, bei der Trigon Bank oder bei der Bank Burgenland wiederholen.

Die damals wie heute gleiche Zielsetzung, nämlich unabhängig, weisungsfrei, qualifiziert, kostengünstig durch maximale Synergien und international herzeigbar zu agieren, trennte Regierung und Opposition nicht, sondern es war die Umsetzung, nämlich die damals nach unserer Meinung zu schwache und vor allem seitens der Finanzmarktaufsicht nicht zwingend vorgesehene Einbindung der Oesterreichischen Nationalbank, einer Institution von hohem internationalem und nationalem Ansehen, einer Institution mit hoher Qualifikation und Erfahrung.

Ich habe es damals sehr bedauert, dass es zu keiner Übereinstimmung kam. Was für mich aber klar war – ich habe es damals in diesem Hohen Hause auch ausgeführt –, war der Umstand, dass dieses im Juli beschlossene Gesetz nicht der österreichischen Bundesverfassung entsprach, und zwar nicht deshalb, weil die Notenbank zu wenig eingebunden war, sondern deswegen, weil es dadurch zu weitgehenden Auslagerungen behördlicher Kompetenzen kam, und das ist gemäß der österreichischen Bundesverfassung nicht möglich.

Auf Grund der kurzen Redezeit möchte ich es mir ersparen, Ihnen jetzt alle Details in Erinnerung zu rufen, wie damals hier im Hause argumentiert wurde, aber einige wenige – um das auf Wienerisch zu sagen – Schmankerln hier anzuführen, das möchte ich mir doch nicht entgehen lassen.

Abgeordneter Dr. Stummvoll beispielsweise blockierte 1998, und zwar maßgeblich, die Einführung einer unabhängigen Bankenaufsicht, weil er fürchtete, wie er mir gegenüber sagte, dass bei einer Unabhängigkeit der Finanzaufsicht der Finanzminister, also damals Edlinger, aus


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