Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 166

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haben. Sie wissen, dass wir beim Kartellrecht mitgehen. Sie wissen, dass wir beim Abfallwirtschaftsgesetz mitgehen.

Und wenn Herr Kollege Khol – und damit komme ich zum Schluss – oft einmahnt, wir sollten unsere Vorschläge auf den Tisch legen: Wir haben euch – ich rede jetzt nur wieder von dieser Materie, aber ich könnte auch noch etliche andere Beispiele anführen – einen sehr ausgewogenen Gesetzesvorschlag unterbreitet. Es stimmt ja nicht, dass wir nichts auf den Tisch legen. Wir legen sehr wohl etwas auf den Tisch!

In einem Punkt stimme ich allerdings mit dir überein, Kollege Stummvoll: Jawohl, es ist ein Erfolg für den Finanzplatz Österreich und für sonst überhaupt niemanden! Das ist wichtig, denn es ist richtig für die Zukunft. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Mag. Frieser.  – Abg. Böhacker: Bei der Werkvertragsregelung habt ihr auch nicht auf uns gehört!)

19.14

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Müller. – Bitte.

19.14

Abgeordneter Hans Müller (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Das im Sommer 2001 beschlossene neue Finanzmarktaufsichtsgesetz sollte am 1. April 2002 seine Rechtskraft erhalten. Mangels Zustimmung der großen Oppositionspartei konnte diese neue Finanzmarktaufsicht lediglich als juristische Person öffentlichen Rechtes eingerichtet werden. Unter einem Dach werden die Wertpapieraufsicht, die Banken- und Versicherungsaufsicht sowie die Pensionskassenaufsicht zusammengeschlossen.

Im Dezember 2001 hat nun der Verfassungsgerichtshof einen Teil des Wertpapieraufsichtsgesetzes als verfassungswidrig aufgehoben. (Abg. Hagenhofer: Schon wieder einmal!) Mit diesem Gesetz wären Aufgaben der Gewerbepolizei und der Wirtschaftsaufsicht sowie auch die Zuständigkeit zur Verhängung von damit zusammenhängenden Verwaltungsstrafen der BWA übertragen worden. Die Aufgaben würden damit aus der staatlichen Verwaltungsorganisation ausgegliedert und einer eigenen Anstalt des öffentlichen Rechts eingeräumt. Der Finanzminister hätte dank dieser Konstruktion nur eine beschränkte Leitungs- und Aufsichtsbefugnis bekommen.

Dies verletzt, wie der Verfassungsgerichtshof nunmehr festgestellt hat, die Verfassung und führte zur Aufhebung einzelner Bestimmungen dieses Gesetzes. Die Teilaufhebung hat große Bedeutung, da, wie ich schon eingangs festgestellt habe, in wenigen Monaten die Wertpapieraufsicht in eine allgemeine Finanzmarktaufsicht übergeleitet werden sollte.

Die rasche Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes räumt dem Nationalrat die Möglichkeit ein, die Vorschriften für die FMA noch rechtzeitig an die Verfassung anzupassen.

Sehr geschätzte Damen und Herren! Österreichs neue Finanzmarktaufsicht kann nun am 1. April 2002 plangemäß mit ihrer Arbeit beginnen, und zwar in der von der Regierung ursprünglich geplanten Form: als weisungsfreie Behörde. Für den Status "weisungsfrei" ist im Nationalrat eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Im letzten Augenblick gab es doch noch einen Konsens aller Parteien.

Den Durchbruch brachten unter anderem mehr Kompetenzen für die Oesterreichische Nationalbank im neuen Aufsichtssystem. Die Markt- und Risikoprüfungen im Bereich der Banken sollen nun Mitarbeiter der OeNB übernehmen. Die verpflichtende Beauftragung der Nationalbank mit Vor-Ort-Prüfungen im Bereich des Markt- und Kreditrisikos wird nun ebenso gesetzlich verankert wie die Möglichkeit, die OeNB auch noch mit darüber hinausgehenden Prüfungen zu beauftragen.

Aus einer Ausschussfeststellung geht auch die Regelung bei der Prüfung von Finanzkonglomeraten hervor. Auch da ist gesetzlich vorgesehen, dass die OeNB mit der Kredit- und Marktrisikoprüfung in einem bankdominierten Konglomerat betreut wird. Dadurch wird sicher


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