Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 168

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Es wurde zunächst der "Umweg" über den Verfassungsgerichtshof gewählt, obwohl wir darauf hingewiesen hatten, dass das nicht halten wird, aber es wurde darauf bestanden. Durch die Aufhebung haben wir diese Materie zur neuerlichen Beschlussfassung vorliegen, wobei ich meine, dass es gut ist, dass wir jetzt im Interesse des Finanzmarktes Österreich dieses Gesetz gemeinsam beschließen.

Es sind hier die positiven Gründe durchaus schon erwähnt worden, nämlich Unabhängigkeit, Weisungsfreiheit und vor allem – was ich auch für wichtig halte und was auch von uns, vor allem von Herrn Kollegen Edlinger immer als wichtig hervorgestrichen wurde – die Einbindung der Nationalbank in die Bankenprüfung. Das ist gut so, denn da liegt das Know-how, und es wäre völlig sinnlos, in diesem Bereich Parallelstrukturen aufzubauen, die wir dann teuer bezahlen müssen.

Was die Parallelstrukturen betrifft, möchte ich noch ein paar kritische Anmerkungen machen. Wie man hört, soll diese Finanzmarktaufsicht einmal an die 170 Angestellte umfassen. Davon sollen etwa 62 im Bereich der Bankenaufsicht angesiedelt sein. Da wir jetzt durch lange Verhandlungen erreicht haben, dass das Know-how der OeNB bei Bankenprüfungen genützt werden muss und die Vor-Ort-Prüfung von der Nationalbank durchgeführt wird, könnte man im Rückschluss meinen, dass diese hohe Zahl von Mitarbeitern nicht erforderlich ist. (Abg. Böhacker: Das wird die Praxis zeigen!)  – Ja, die Praxis.

Ich bin auch auf eine andere Praxis neugierig, nämlich auf die Besetzungen der zweiten Ebene. Das ist auch wichtig. Wir sind für die zwei Geschäftsführer, aber dann stellt sich auch die Frage, wie diese zweite Ebene, die immerhin vier Bereiche umfassen wird, dann besetzt werden wird. Das ist auch noch ein wichtiger Vorgang.

Aber ich möchte auf diesen Zwischenruf nicht mehr besonders eingehen, sondern auf die Tatsache hinweisen, dass wir ja nicht nur heute dieses Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz mittragen, für das eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist, sondern nach entsprechenden Verhandlungen auch das Abfallwirtschaftsgesetz mitgetragen haben. Es ist immer die Frage, wie stark man in Verhandlungen einbezogen wird und wie stark die Argumente berücksichtigt werden. Wenn die Opposition das Gefühl hat, dass man die Mitsprache und das Einbringen von Vorschlägen ernst nimmt, dann ist auch die Zustimmung möglich.

Aber ich habe in einem "Presse"-Interview eine Aussage von Dr. Schüssel gelesen, und die hat mich sehr gestört. Er hat hinsichtlich einer Aussage von Dr. Gusenbauer, dass wir einer Reihe von Gesetzen die Zustimmung geben, gemeint: Ja, das ist zwar gut, wenn da die Zustimmung erfolgt, aber für die weitere Kooperation hat dies keine Bedeutung.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Das ist von Dr. Schüssel gegenüber der "Presse" gesagt worden, und hier ist fast der gleiche Zwischenruf von Seiten der FPÖ erfolgt, sozusagen nach dem Motto: Stimmt zu, aber Bedeutung hat das keine für die Kooperation! – In diesem Sinne wollen wir unsere Zustimmung nicht verstanden wissen! – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ und des Abg. Mag. Kogler. )

19.25

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Staatssekretär Dr. Finz. – Bitte.

19.25

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Sehr verehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Es wurde heute schon mehrfach betont, dass mit dem heutigen Gesetzesbeschluss über eine Neuordnung der Finanzmarktaufsicht die jahrelange Diskussion über eine notwendige Neuregelung abgeschlossen wird.

Es hat zwei Rechnungshofberichte gegeben, die anhand von aktuellen Fällen im Aufsichtswege darauf hingewiesen haben, dass ein Änderungsbedarf gegeben ist, dass hier eine Zersplitterung vorhanden ist, dass die nötigen Kräfte nicht gebündelt werden können, dass es einerseits Informationslücken zwischen der Bankenaufsicht und der Notenbank gegeben hat


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