Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 181

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die bisher damit befassten Bundesregierungen aus den verschiedensten Gründen nicht umzusetzen vermochten.

Von den nunmehr akkordierten Maßnahmen ist vor allem ein unmittelbarer, wiewohl kaum monetär quantifizierbarer Nutzen für den Bürger zu erwarten, weil die langwierigen Verfahrensabläufe zwischen Bund und Ländern entfallen werden und beabsichtigte Maßnahmen rascher und damit für den Bürger beziehungsweise Verkehrsteilnehmer unmittelbarer und wirksamer vollzogen werden können.

Darüber hinaus lässt die Übertragung der Bundesstraßen B in die Zuständigkeit der Länder beträchtliche Einsparungseffekte im Verwaltungsbereich des Bundes erwarten, ohne dass den Ländern dadurch gleich hohe Ausgaben zur Last fallen würden, weil sich diese nunmehr ausschließlich ihres eigenen im Zusammenhang mit Landesstraßen ohnedies bestehenden Verwaltungsapparates bedienen können.

Die bundesseitig angenommenen Einsparungseffekte setzen sich zusammen aus dem Einsparungspotential im Personalbereich, aber auch im Bereich der Sachaufwendungen. Hinzufügen möchte ich, dass die Zweckzuschüsse, die der Bund bis 2008 an die Länder leisten wird, 3,75 Milliarden € betragen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Reform ist ein wichtiges Signal für den Föderalismus und ein Paradebeispiel gelebter Verwaltungsreform. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

20.02

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kukacka. – Bitte.

20.03

Abgeordneter Mag. Helmut Kukacka (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich kann es kurz machen. Ich begrüße es sehr, dass auch die Sozialdemokratische Partei diesem Gesetz zustimmt. Das ist eine positive Weichenstellung.

Ich möchte darauf hinweisen, dass wir viele, viele Jahre darum gekämpft haben, dass es dieses Mal gelungen ist, dass es zwar schon in der letzten Legislaturperiode eine grundsätzliche Einigung zwischen Ländern und Wirtschaftsminister gegeben hatte (Abg. Dietachmayr: Wer waren denn die Bremser, Herr Kollege?), aber die Realisierung am damaligen SPÖ-Finanzminister gescheitert ist, der den Ländern nicht die Finanzausstattung, die dafür notwendig ist, zugestehen wollte. Das ist jetzt Gott sei Dank geschehen, und deshalb kann das Gesetz in dieser Form jetzt endlich beschlossen werden. Es ist dies auch ein Meilenstein hin zu einem schlankeren Staat, zu einer entsprechend umfassenden Verwaltungsreform.

Was die Bedenken von Kollegen Eder hinsichtlich der Koordination zwischen Bund und Ländern sowie zwischen den einzelnen Ländern betrifft, so ist in diesem Entschließungsantrag klargestellt, dass diese Aufgabe weiterhin der Bund wahrnehmen soll. Diesen Koordinationsbedarf wird es selbstverständlich geben, darüber braucht man nicht zu diskutieren. Ein Großteil der Bundesstraßen wird auch in Zukunft länderübergreifend sein. Deshalb wird es den Koordinationsbedarf hinsichtlich des Ausbaubedarfs, hinsichtlich gemeinsamer Standards und hinsichtlich technischer Richtlinien weiterhin geben.

Wir brauchen diese Koordination auch wegen der Tatsache, dass wir für das Ausland einen entsprechenden Ansprechpartner brauchen, auch für die internationalen Verkehrsabkommen, die abzuschließen sind. Das heißt, dies ist eine sinnvolle, notwendige Einrichtung, wenngleich sie selbstverständlich so sparsam und so schlank wie möglich gehandhabt werden muss.

Was die Bemerkungen zum Thema Road-Pricing betrifft, weißt du, Kollege Eder, dass diese Regierung intensiv daran arbeitet. Wir werden alles tun, damit dieser Termin eingehalten wird. (Abg. Parnigoni: So wie der Farnleitner!) Wir werden ein modernes, zukunftsorientiertes System schaffen, und wir werden Abstand nehmen von den alten Vorstellungen, die Sie noch ver


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