Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 186

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Punkt 2: Im Artikel 7 betreffend die Änderung des ASFINAG-Gesetzes geht es um eine Lärmschutzwand und um eine entsprechende Ermächtigung für die ASFINAG.

Laut Punkt 6 geht es um den Entfall von Ziffer 5 im Artikel 9.

Es folgen Punkte, welche die Übergangsbestimmungen zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz betreffen.

Damit ist der Antrag nun ordnungsgemäß eingebracht, und ich bitte Sie alle um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.)

20.23

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich stelle ausdrücklich fest, dass der eingebrachte und in den Kernpunkten erläuterte Abänderungsantrag ausreichend unterstützt ist, in ausreichendem sachlichem Zusammenhang und damit auch zur Debatte beziehungsweise zur Abstimmung steht.

Der Antrag hat nunmehr folgenden Wortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Böhacker, Dr. Stummvoll, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag 599/A der Abgeordneten Böhacker, Dr. Stummvoll und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zweckzuschussgesetz 2001, das Finanzausgleichsgesetz 2001, das Katastrophenfondsgesetz 1996, das Bundesstraßengesetz 1971, das Bundesstraßenfinanzierungsgesetz 1996, das ASFINAG-Gesetz, das ASFINAG-Ermächtigungsgesetz 1997, das Bundesgesetz betreffend Maßnahmen im Bereich der Bundesstraßengesellschaften, die Straßenverkehrsordnung 1960 und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert werden und das Bundesgesetz über die Auflassung und Übertragung von Bundesstraßen erlassen wird (Bundesstraßen-Übertragungsgesetz) in der Fassung des Ausschussberichtes (1023 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der im Titel bezeichnete Antrag wird wie folgt geändert:

1. Im Artikel 4 (Änderung des Bundesstraßengesetzes 1971) Z 28 lautet im Verzeichnis 1, Bundesstraßen A (Bundesautobahnen), die Beschreibung der Strecke der A 10 Tauern Autobahn:

"Knoten Salzburg (A 1) – Altenmarkt/Pongau – Katschbergtunnel – Knoten Spittal-Millstätter See – Knoten Villach (A 2, A 11), einschließlich Knoten Pongau – Bischofshofen (ehemalige B 164, ehemalige B 311) sowie einschließlich Lieserhofen (ehemalige B 98) – Knoten Spittal-Millstätter See – Lendorf (ehemalige B 100)"

2. Im Artikel 7 (Änderung des Änderung des ASFINAG-Gesetzes ) hat Z 1 zu lauten:

"1. Artikel II § 8 lautet:

"§ 8. Die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft wird ermächtigt, im Bereich der Gemeinde Erl Kosten für die Errichtung einer Lärmschutzwand entlang der Autobahn Rosenheim – Kiefersfelden auf deutschem Staatsgebiet zu übernehmen.""

3. Nach dem neuen Artikel 7 (Änderung des Änderung des ASFINAG-Gesetzes) Z 1 ist folgende Z 2 einzufügen:

"2. Im Artikel II § 16 entfällt die Wortfolge "6, 8 und"."

4. Im Artikel 7 (Änderung des Änderung des ASFINAG-Gesetzes ) erhält die bisherige Z 1 die Bezeichnung "3".


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite