Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 185

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Das Problem ist, dass diese Verländerung der Bundesstraßen sehr wohl zusätzliche Mittel erfordert. Herr Minister Grasser selbst hat im November 2001 Folgendes festgehalten – ich zitiere aus seiner damaligen Aussage –: "Faktum ist, dass wir mit den Ländern einen Vertrag über 1 Milliarde Schilling abschließen müssen."

Das ist praktisch ein Mehraufwand! Eine solche Verwaltungsreform brauchen wir vor allem auch angesichts dessen nicht, dass Sie immer sagen, dass Verwaltungsreformen zu Verbilligungen, zu mehr Effizienz und insgesamt zu mehr Sparsamkeit führen sollen! Mit diesem Bundesstraßenverländerungsgesetz geht es jedoch in die gegenteilige Richtung, und deshalb können Sie unsere Zustimmung nicht haben.

Auf die Aspekte, wie einzelne Bundesländer Vorteile daraus schlagen, hat bereits mein Vorredner Kollege Kogler hingewiesen. Das brauche ich nicht zu wiederholen, sondern nur zu ergänzen. Es hat nämlich zum Beispiel auch das Land Niederösterreich, Herr Landeshauptmann Pröll, eine sehr fragwürdige Extrawurst zugestanden bekommen: Die Schnellstraße Stockerau – Tulln wird befristet von Strafbestimmungen für Vignettensünder ausgenommen.

Wieso wir deshalb eine Verländerung der Bundesstraßen brauchen, verstehe ich nicht ganz. Es handelt sich hiebei um irgendwelche Zuckerl für lokale Interessen- oder Lobbygruppen. Dafür ist mir der Aufwand zu groß. Da sollte man doch lieber klare Verhältnisse schaffen.

Es gibt noch zwei kleinere Details, die in diesem Zusammenhang kritisiert werden müssen: Zum Beispiel werden die Übergangsbestimmungen für die UVP-Gesetzgebung jetzt erst nach der Begutachtung gleichsam hinterrücks hineingeschoben, obwohl UVP-Prüfungen in diesem Zusammenhang an sich ein wichtiges Standbein bilden. Auch deswegen werden wir Ihrem Vorschlag auf keinen Fall zustimmen können.

Ich nenne noch ein letztes kleines Argument, das dagegen spricht. Die massiven habe ich bereits vorweggenommen. Wesentlich ist zum Beispiel auch, dass in Zukunft umwelt- und verkehrspolitisch sehr positive Regelungen wie zum Beispiel § 7a Abs. 5 des jetzigen Bundesstraßengesetzes entfallen. Gemäß dieser Bestimmung war es nämlich möglich, Finanzierungen aus Straßenmitteln für optimale ÖV-Projekte heranzuziehen, die die Straßen entlasten.

Auf diese Instrumentarien verzichten Sie nun, indem Sie das Ganze den Ländern überantworten. Ein Hebel in Richtung Verlagerung des Individualverkehrs und der Belastungen, die dieser verursacht, hin zum öffentlichen Verkehr wird durch dieses Gesetz sozusagen reduziert beziehungsweise außer Kraft gesetzt, und deshalb stellt das für uns weder eine Verwaltungsreform noch einen Effizienzgewinn dar, sondern ist eine reine Länder-Goodwill-Sache. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

20.21

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Schultes. – Bitte.

20.21

Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Wie vom Präsidenten angekündigt, darf ich, um dem Protokoll in entsprechender Form Genüge zu tun, den zurückgezogenen Abänderungsantrag in der neuen Form neuerlich einbringen.

Ein neuer Punkt 6 wurde eingefügt. Er lautet: "Im Artikel 9 entfällt die Ziffer 5."

Dieser Abänderungsantrag der Abgeordneten Böhacker, Dr. Stummvoll und Kollegen zum Antrag 599/A der Abgeordneten Böhacker, Dr. Stummvoll und Kollegen wurde vervielfältigt und verteilt. Ich brauche ihn daher nur in den Kernpunkten zu erläutern.

Im Wesentlichen geht es um technische Änderungen:

Punkt 1: Im Artikel 4 geht es um den Knoten Pongau.


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