Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 184

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"Verländerung der Bundesstraßen" ist jedenfalls ein irreführender Titel, den Sie hier darübergesetzt haben. In Wahrheit befriedigen Sie ein paar Bundesländerinteressen, und da können wir nicht mit, zumal Sie mit diesem Gesetz einseitig die Straße bevorzugen und die Tranchen für den Straßenbau ausweiten. Das geht uns einfach zu weit! (Beifall bei den Grünen.)

20.14

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Ich gebe bekannt, dass der Abänderungsantrag der Abgeordneten Böhacker, Dr. Stummvoll und Kollegen in seiner ursprünglich eingebrachten Form zurückgezogen und nunmehr mit einer neuen Textierung vorgelegt wurde, nämlich einem neuen Punkt 6, der aussagt, dass im Artikel 9 die Ziffer 5 entfällt.

Punkt 6 lautet wörtlich:

"6. Im Artikel 9 entfällt die Ziffer 5." Daraus folgt eine neue Bezifferung: Der bisherige Punkt 6 wird zu Punkt 7 und der bisherige Punkt 7 wird zu Punkt 8.

Ich gebe bekannt, dass ich diesen Abänderungsantrag in der neuen Form zur Verteilung vorgesehen habe, und ich hoffe, dass diese noch rechtzeitig erfolgen kann.

In der Zwischenzeit erteile ich der nächsten Rednerin, Frau Abgeordneter Schoettel-Delacher, das Wort. – Bitte.

20.15

Abgeordnete lic.oec. HSG Irina Schoettel-Delacher (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Mit diesem Gesetz wurde einer Jahrzehnte alten Forderung der Bundesländer nach Übertragung der Bundesstraßenkompetenz in kürzester Zeit Rechnung getragen.

Die bisherige Kompetenzzersplitterung von Aufgaben auf mehreren Ebenen führte tendenziell zu ineffizienten und aufwendigen Verhältnissen. Es wurde schon mehrfach erwähnt, dass die nun vorgesehene Übergabe der Bundesstraßen in die Länderkompetenz ab 1. April 2002 zu einem Abbau von Doppelgleisigkeiten in der Verwaltung, einem erhöhten Entscheidungsspielraum der Länder, einem effizienteren, rascheren und damit kostengünstigeren Infrastrukturausbau sowie zu einer flexibleren, mit regionalen Bedürfnissen abgestimmten Umsetzung von Straßenbauprojekten führen wird. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Zur Finanzierung dieser zusätzlichen Aufgaben gewährt der Bund den Ländern einen Zweckzuschuss, der im Zweckzuschussgesetz geregelt ist und der sich nach der Höhe der bisherigen Bau- und Erhaltungsbudgets sowie der bisherigen Mittel aus dem Katastrophenfonds für Straßen richtet.

Diese Vereinbarung gilt vorerst bis 2008, wobei die Verteilung des Zweckzuschusses auf einem einvernehmlichen Vorschlag der Länder beruht. Die dem Land Vorarlberg gewährten Zweckzuschüsse belaufen sich von 2002 bis 2008 auf insgesamt 207 Millionen €. Das Ländle – und das ist für mich besonders erfreulich – konnte zusätzlich zwei Sonderzuschüsse für lang geplante und bereits avisierte Projekte, nämlich die Bregenzer Waldstraße neu und die Südumfahrung Feldkirch, in Höhe von insgesamt 113 Millionen € ausverhandeln. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Zusammenfassend kann man sagen, dass dieses Gesetz – und das kann man nicht oft genug erwähnen – ein starkes Signal für den Föderalismus und einen weiteren wesentlichen Schritt in der Verwaltungsreform darstellt. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenruf des Abg. Mag. Schweitzer. )

20.18

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.

20.18

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unter dem Titel "Verwaltungsreform" traten Sie an, und unter dem Titel "alles wird teurer" bestimmen Sie die Dinge heute.


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