Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 195

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Ferner gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen mit der Bundesregierung der Bundesrepublik Jugoslawien über die gegenseitige Förderung und den Schutz von Investitionen in 831 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Ich stelle die einstimmige Annahme fest.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen mit Georgien über die Förderung und den Schutz von Investitionen in 901 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Ich stelle neuerlich die einstimmige Annahme fest.

18. Punkt

Bericht der parlamentarischen Enquete-Kommission betreffend mögliche Beeinflussung von Wahlkämpfen beziehungsweise Wahlergebnissen durch Veröffentlichung von Meinungsumfragen unmittelbar vor Wahlen beziehungsweise durch Bekanntgabe von Teilwahlergebnissen vor dem amtlichen Wahlende (1004 und Zu 1004 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen damit zum 18. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen unmittelbar in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl. Ich erteile es ihr hiemit.

20.46

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte eingangs betonen, dass die Beratungen in der Enquete-Kommission in einem sehr sachlichen Klima, in einer sehr sachlichen Atmosphäre stattgefunden haben und dass es daher auch gelungen ist, zu einem gemeinsamen Ergebnis zu kommen, zu dem ich kurz Stellung nehmen möchte.

Im ersten Bereich, mit dem sich die Enquete-Kommission zu befassen hatte, beim Thema Veröffentlichung von Meinungsumfragen vor Wahlen, ist es darum gegangen, ob gesetzliche Beschränkungen in diesem Zusammenhang notwendig sind. Wir haben die Auffassung vertreten, dass kein Handlungsbedarf besteht, zum einen aus sehr grundsätzlichen Erwägungen, weil hier nämlich die Frage der Pressefreiheit zu bewerten ist und, jedenfalls aus unserer Sicht, die Wahrung der Pressefreiheit Vorrang hat und wir uns gegen jeden Versuch stellen wollen, eine Einschränkung der Pressefreiheit wo auch immer vorzunehmen.

Zum Zweiten hat sich auch die Frage der Sinnhaftigkeit einer derartigen Maßnahme gestellt, weil die Befürchtung der Beeinflussung durch Meinungsumfragen sozusagen eine sehr relative ist. Meiner Meinung nach entsteht die Beeinflussung in diesem Zusammenhang nicht durch die Veröffentlichung von Zahlen, sondern durch die Bewertung dieser Zahlen einerseits in Aussagen von Politikern, die dadurch eine bestimmte Dynamik im Wahlkampf entfachen, und andererseits durch das Einfließenlassen in Kommentare von Journalisten, die auch eine entsprechende Dynamik in einen Wahlkampf in den letzten Tagen hineinbringen können.

Diese Aussagen von uns Politikern und der Journalisten kann man natürlich auch dann nicht verhindern, wenn die Zahlen nicht in den Zeitungen stehen. Das soll man auch nicht. Daher stellt sich die Frage der Sinnhaftigkeit, und dementsprechend ergibt sich aus unserer Einschätzung kein Handlungsbedarf.

Was wir sehr wohl diskutiert haben, auch mit den Experten, die seitens der Medienvertreter dort gesprochen haben, ist, dass es durchaus Sinn machen kann, zu freiwilligen Vereinbarungen der Medienvertreter zu kommen, dass sich die Medienvertreter freiwillig auf selbstgesetzte


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite