Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 196

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Spielregeln hinsichtlich der Veröffentlichung von Meinungsumfragen einigen. Dahin gehen jetzt auch die gemeinsamen Empfehlungen der Enquete-Kommission, dass wir den Medienvertretern empfehlen, sich an solche Richtlinien bei der Veröffentlichung von Meinungsumfragen vor Wahlen zu halten, die dem Leser, der Leserin die Bewertung, die Interpretation dieser Daten erleichtern sollen.

Zum Zweiten empfehlen wir die Einsetzung eines Weisenrates, der die Einhaltung dieses Abkommens, dieser Spielregeln auf freiwilliger Basis überwachen soll.

Zum zweiten Bereich, mit dem sich die Enquete-Kommission zu befassen hatte, zur Veröffentlichung von Hochrechnungsergebnissen und Teilergebnissen vor Wahlschluss am Wahltag: Dazu ist festzuhalten, dass unsererseits der Gedanke die Diskussion geleitet hat, dass am Wahltag alle Wähler auf Basis des gleichen Zugangs, der gleichen Zugangsmöglichkeiten zur Information entscheiden können sollen. Auch wenn selbstverständlich klar ist, dass immer mehr Wähler strategisch entscheiden wollen, soll trotzdem der Wähler oder die Wählerin, die in der Früh wählt, und der, der am Abend wählt, auf Basis der gleichen Informationsmöglichkeiten entscheiden können.

Daher wurde diskutiert, ob es sinnvoll ist, bei der Weitergabe der Daten anzusetzen beziehungsweise bei den Wahllokalen, bei der Auszählung oder beim einheitlichen Schließen der Wahllokale. Das einheitliche Schließen der Wahllokale wäre an sich eine grundsätzlich überlegenswerte Maßnahme, allerdings wurden dagegen seitens der Medienvertreter beachtenswerte Einwände vorgebracht, wie zum Beispiel, dass sie dann die Hochrechnungen nicht entsprechend veröffentlichen können und dass die Printmedien dann Schwierigkeiten bei der Veröffentlichung der Wahlergebnisse am nächsten Tag hätten.

Ebenso wurden Probleme der Landgemeinden genannt, was sozusagen die Gewohnheit, in der Früh zu wählen, betrifft, beziehungsweise die Problematik der Pendler, die dann nicht mehr die Möglichkeit hätten, am Abend in ihrer Gemeinde zu wählen. In der Diskussion wurde von anderen Fraktionen eine Gewährleistung dieser Möglichkeiten durch Briefwahl in Aussicht gestellt. Gegen die Einführung der Briefwahl bestehen aber nach wie vor grundsätzliche Vorbehalte seitens der sozialdemokratischen Fraktion.

Daher lauten die Empfehlungen, dass die gesetzlichen Bestimmungen im Wesentlichen ausreichend sind, dass man bis Ende des allgemeinen Wahlschlusses die Daten nur einem beschränkten Kreis weitergeben soll und dass dem, der gegen die Vereinbarung verstößt, dass Ergebnisse nicht vorzeitig zu veröffentlichen sind, der Zugriff auf die Daten entzogen wird.

Ich denke, dass das sehr gute Ergebnisse dieser Enquete-Kommission sind.

Zum Schluss möchte ich mich auch noch bei den zahlreichen Experten und Expertinnen bedanken, die uns bei den Beratungen in dieser Enquete-Kommission zur Verfügung gestanden sind und die durch die viele Zeit und die Informationen, die sie uns gegeben haben, sehr maßgeblich zu diesem Ergebnis beigetragen haben. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Mag. Stoisits. )

20.52

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Wochesländer. – Bitte.

20.52

Abgeordnete Jutta Wochesländer (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Meiner Fraktion, der ein Mitglied wie Dr. Michael Krüger angehört, der wirklich ein Medienrechtsexperte ist, war es von Anfang an klar, dass ein direktes gesetzliches Verbot der Veröffentlichung von Meinungsumfragen sicherlich keine Berechtigung hat, denn das wäre wirklich eine Einschränkung der Medien- und Pressefreiheit.

Auf der anderen Seite aber – ich bin selbst Kommunikationswissenschaftlerin – gehe ich schon davon aus, dass gerade die Veröffentlichung von Meinungsumfragen speziell vor Wahlen, aber natürlich auch die Veröffentlichung der Momentergebnisse kurz vor Wahlende doch eine Gefahr


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