Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 97. Sitzung / Seite 95

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im Zuge der Debatte zum Bericht des Wirtschaftsausschusses 1039 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Neugründungs-Förderungsgesetz, die Gewerbeordnung 1994, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Bundessozialämtergesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden (Konjunkturbelebungsgesetz 2002)

Die aktuelle Konjunkturentwicklung schlägt sich äußerst negativ auf dem Arbeitsmarkt nieder:

Die Arbeitslosigkeit steigt im Jahresvergleich mit rund 15,6 Prozent markant an, gleichzeitig verlangsamt sich der Anstieg der Beschäftigung in Österreich.

Daneben bleiben die strukturellen Schwierigkeiten des österreichischen Arbeitsmarktes bestehen:

starke geschlechtsspezifische Segmentierung des Arbeitsmarktes,

vergleichsweise frühes Ausscheiden aus dem Erwerbsleben,

unzureichend integrierte ausländische Wohnbevölkerung,

Auseinanderfallen des Angebots und der Nachfrage nach Qualifikationen auf dem Arbeitsmarkt.

Überdies werden die Wirkungen der schwarzblauen Pensionsreform spürbar – der Anstieg der Arbeitslosigkeit in der Gruppe der 19 bis 24-jährigen geht auch auf die überfallsartige Anhebung des Pensionsanfallsalters zurück, gleichzeitig explodiert die Altersarbeitslosigkeit bei Männern ab 60 Jahren um + 84 Prozent und bei Frauen über 55 Jahren um + 59,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Im Jahr 2002 wird ein jahresdurchschnittlicher Bestand an Arbeitslosen von zirka 225.000 Menschen – das ist ein Plus von zirka 22.000 gegenüber 2001 oder +10,8 Prozent – erwartet.

Für das Jahr 2003 wird ein Stagnieren der Arbeitslosigkeit auf diesem hohen Niveau bzw. ein leichter Anstieg erwartet.

Ab 2004 bis 2010 beginnt ein gravierender Rückgang der Arbeitslosigkeit aufgrund demographisch bedingter Verknappung des Erwerbspotenzials; damit kommt es zur Entwicklung von vielfältigen Erscheinungsformen des Fachkräftemangels. Die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter wird von 2004 bis 2010 um zirka 400.000 abnehmen; die Zahl der Erwerbstätigen bei gleich bleibendem Erwerbsverhalten um 300.000.

Diese Bundesregierung nimmt dem AMS in dieser bedenklichen Situation Mittel weg und verursacht damit ein dramatisches Budgetdefizit im AMS.

Es werden heuer und im nächsten Jahr nahezu € 2,69 Mia. (37 Milliarden ATS) aus der Arbeitslosenversicherung abgeschöpft. Diese Eingriffe tragen die Hauptschuld an der sich abzeichnenden dramatischen Budgetentwicklung im AMS.

Für 2001 wird mit einem Abgang von rund € 290,7 Mio. (4 Milliarden ATS) im AMS gerechnet, für das Jahr 2002 wird mit einem Abgang von mehr als € 290,7 Mio. (4 Milliarden ATS) gerechnet.

Obwohl die Arbeitsmarktrücklage für das Jahr 2001 mit € 109 Mio. (1,5 Milliarden ATS) sofort verfügbaren Barmittel dotiert ist und die Arbeitslosenzahlen explodieren, will diese Bundesregierung damit das Nulldefizit besichern und die Mittel für Arbeitsmarktprojekte nicht erhöhen.

Damit werden sämtliche Spielräume für wirtschafts- und arbeitsmarktpolitisches Agieren aufgegeben. Die Folge: steigende Arbeitslosigkeit wird einfach in Kauf genommen, Arbeitslose werden für ihr Schicksal selbst verantwortlich gemacht und wieder als arbeitsunwillige Ausnützer des Sozialsystems diffamiert und bestraft.


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