Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 97. Sitzung / Seite 96

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Diese blau-schwarze Bundesregierung will das AMS privatisieren, die Arbeitslosenversicherung und den Arbeitsmarkt finanziell aushungern, um dann den Arbeitslosenversicherungsbeitrag für Unternehmer einseitig zu senken.

Die Maßnahmen der Bundesregierung in der Arbeitslosenversicherung im Rahmen der Budgetbegleitgesetze 2000 und 2001 haben die hohe Verarmungsgefahr bei Arbeitslosigkeit noch verschärft. Mit einem jährlichen Aufwand von rund € 145,3 Mio. (rund 2 Mia. ATS) (können wichtige Verbesserungen im Leistungsrecht der Arbeitslosenversicherung in zwei Richtungen erreicht werden:

Eine generelle Anhebung der Nettoersatzrate bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes.

Eine Verbesserung der Einkommensanrechnung bei der Notstandshilfe.

Beide Maßnahmen wirken armutsvermeidend und wären damit auch ein wichtiger Beitrag im Rahmen der Europäischen Politik gegen Armut. Dass sie durch ihre stabilisierende Wirkung auf die Inlandsnachfrage konjunkturpolitisch positiv wirken, ist ein zusätzliches wichtiges Element dieser Maßnahmen. Arbeitsuchende Frauen werden insbesondere von der zweiten Maßnahme begünstigt.

An Stelle von Integrationsmaßnahmen erfolgt eine ausgeprägte Rotationspolitik durch massive Erhöhung der Saisonnierkontingente in Tourismus und Landwirtschaft seit dem November 2000; darüber hinaus gibt es bereits konkrete Vorschläge (Integrationspaket der Bundesregierung) zur Ausweitung des Saionnierstatus.

Neben vielem anderen, fehlen Perspektiven für jene Menschen ausländischer Staatsbürgerschaft, die sich bereits seit längerem in Österreich aufhalten, aber rechtlich und faktisch keinen Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten haben.

Es ist deshalb ein Programm notwendig, das dieser Personengruppe bei der Überwindung der qualifikatorischen Hindernisse beim Zugang zum Arbeitsmarkt hilft.

Es sind deshalb € 29 Mio. (400 Mio. ATS) zur Finanzierung von Alphabetisierungs- und Sprachkursen und anderen geeigneten Maßnahmen (etwa grundlegenden EDV-Kenntnisse etc.) notwendig. Bei durchschnittlichen Kurskosten von € 1.453,50 (20.000,-- ATS) können mit diesem Programm pro Jahr 20.000 Personen gefördert werden.

Spätestens ab dem 40. Lebensjahr muss in das berufliche Wissen und Können von ArbeitnehmerInnen investiert werden, damit diese ihre Beschäftigungsfähigkeit im Alter nicht aus Gründen veralteter Qualifikation verlieren.

Die Verlängerung des Verbleibes im Erwerbsleben zählt zu den zentralen sozial- und arbeitsmarktpolitischen Anforderungen der EU, der Europäische Rat von Stockholm hat den Mitgliedstaaten das Ziel vorgegeben die Erwerbsquote der älteren Menschen bis 2010 auf 50 Prozent der generellen Erwerbsquote zu erhöhen.

Daher ist ein Programm notwendig, das sich an beschäftigte ArbeitnehmerInnen ab dem 40. Lebensjahr wendet und diese bei der Finanzierung von beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen (Umschulung, Höherqualifizierung) unterstützt (Kofinanzierungsmodell unter Berücksichtigung des Einkommens) und auf erkannte Qualifikationsdefizite auf dem Arbeitsmarkt ausgerichtet ist.

Mit € 167,1 Mio. (2,3 Mia. ATS) (können bei einem Kofinanzierungsbeitrag von € 1.453,50 (20.000,-- ATS) 115.000 ArbeitnehmerInnen/Jahr unterstützt werden. Durch eine generelle Festlegung, welche Qualifikationen gefördert werden (z.B. Informations- und Kommunikationstechnologie-Qualifikation), kann vorausschauend und rasch auf erkannte Qualifikationsdefizite auf dem Arbeitsmarkt reagiert werden.

Um die enorme Lücke, die es im Weiterbildungsbereich in Österreich gibt zu schließen, muss ein Bildungsprämienmodell als eine innovative Maßnahme eingeführt werden. Und zwar nicht


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