Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 97. Sitzung / Seite 97

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durch ein zentralisiertes System der Weiterbildung, sondern durch verbesserte Chancen für jeden Einzelnen, zu dieser Weiterbildung zu kommen.

Der Vorschlag besteht darin, dass jeder die Möglichkeit haben soll, zwei Prozent seines Bruttolohnes auf ein Bildungskonto bei einer Bank einzuzahlen und dass es die staatliche Garantie gibt, dass eine Gesamtsumme von 5.000 Euro nach fünf Jahren zur Verfügung steht. Da sich aber wohl niemand fünf Jahre davor entschließt, eine Weiterbildungsmaßnahme zu ergreifen, ist die Gesamtsumme dieser 5.000 Euro ab dem Vertragsabschluss für jeden Einzelnen abrufbar, um ein Kursangebot, eine universitäre oder eine andere Form von Weiterbildung beginnen zu können – auf der Grundlage, dass sich ein Weiterbildungsmarkt in Österreich etablieren kann, weil natürlich entsprechende Qualität der Angebote garantiert sein muss, damit auch diese relativ große Investition gerechtfertigt ist.

Zweitens soll es möglich sein, im Anschluss an diese Bildungsprämie einen Bildungskredit zu bekommen, der ein Gesamtausmaß von 30.000 Euro umfassen wird. Das heißt, auch ein Universitätsstudium an einer internationalen Universität ist auf Basis eines solchen Kredites finanzierbar. Dieser Bildungskredit wird dadurch gefördert, dass die Rückzahlungsraten für diesen Bildungskredit steuerlich absetzbar sein sollen, ein Drittel dieses Bildungskredits also defacto von der Gesellschaft gefördert wird.

Drittens soll es einen Bildungsbonus für Unternehmungen geben, weil ein Großteil der Weiterbildung in den Unternehmungen stattfindet, freilich mit einer enormen Konzentration auf große und industrielle Unternehmungen, weil das bisherige System sehr stark Unternehmungen mit einer starken ökonomischen Ertragskraft bevorzugt, da es sich um eine steuermindernde Maßnahme handelt. Es soll aber auch der gesamte Bereich der Klein- und Mittelbetriebe einbezogen werden in die Weiterbildungsmaßnahmen, deshalb wird statt des Steuerabschreibungsmodells ein Bildungsbonus für alle Unternehmungen vorgeschlagen. Dieser Bonus beträgt 15 Prozent der in die Weiterbildung investierten Mittel für Mitarbeiter bis zu einem Alter von 45 Jahren. Für alle Arbeitnehmer, die über 45 Jahre sind, soll dieser Bonus 30 Prozent ausmachen, weil gerade im Bereich der älteren Arbeitnehmer eine zusätzliche Anstrengung erforderlich ist, damit die Menschen nicht frühzeitig vom Arbeitsmarkt gedrängt werden.

Diese drei Maßnahmen in Summe könnten eine Weiterbildungsinvestition in Österreich von bis zu € 1,82 Mia. (25 Milliarden ATS) auslösen, wobei der staatliche Finanzierungsanteil in etwa € 581 Mio. (8 Milliarden ATS) beträgt. Bewusst kombiniert dieses Modell die Eigenverantwortung jedes Einzelnen mit der solidarischen Verantwortung der Gesellschaft. Es geht von jenem Grundprinzip, das die soziale Marktwirtschaft so erfolgreich gemacht hat, aus, nämlich auf der einen Seite Wettbewerb, auf der anderen Seite Kooperation zu haben.

Es müssen natürlich auch die erforderlichen Bildungskarenzen zur Verfügung gestellt werden, damit die Menschen auch die Möglichkeit haben, diese Weiterbildungsformen zu konsumieren und zu absolvieren, wobei diese Bildungskarenzen bedeutend flexibler gehandhabt werden sollten, unter anderem weil viele dieser Ausbildungsformen auch während weiterer beruflicher Tätigkeit absolviert werden können.

Aus der absehbaren Entwicklung der Arbeitslosigkeit folgt, dass in die Qualifizierung Arbeitsloser bereits jetzt mehr zu investieren ist als in der Vergangenheit und dass in Zukunft in die Qualifizierung Beschäftigter mehr investiert werden muss, einschließlich die Bereitstellung entsprechender Beratungsdienstleistungen für ArbeitnehmerInnen und Unternehmen.

Moderne, zukunftsgerichtete Arbeitsmarktpolitik begreift das Leistungsrecht der Arbeitslosenversicherung nicht als Sanktionsinstrument für Arbeitslose, sondern nutzt es für möglichst nachhaltige Reintegration in den Arbeitsmarkt.

Mehr als 80 Prozent der rund 750.000 beim AMS pro Jahr vorgemerkten Arbeitsuchenden sind binnen drei Monaten vermittelt. Die restlichen 20 Prozent brauchen intensivere Hilfe und Unterstützung, um wieder eine Beschäftigung zu finden, die ihren Lebensumständen entspricht. In


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