den meisten Fällen handelt es sich dabei um Qualifikationsdefizite, die diese Menschen alleine nicht im Stande sind zu beheben.
Aus diesen Gründen ist es notwendig, dass Arbeitsuchende ohne so genannte "Wiedereinstellungszusage" (also der Vereinbarung des Wiederantrittes der Beschäftigung beim vorigen Arbeitgeber) ab dem dritten Monat ihrer Arbeitslosigkeit
einen Rechtsanspruch auf die Förderung einer Aus- und Weiterbildungsmaßnahme,
auf Basis zwischen AMS und der betreffenden Person vereinbarten und für beide Seiten verbindlichen Beratungs- und Betreuungsplanes zur Stabilisierung der Beschäftigungslaufbahn eingeräumt erhalten.
Die Kosten für diesen Rechtsanspruch betragen rund € 58,1 Mio. (800 Mio. ATS) 33.000 Menschen die länger als drei Monate arbeitslos sind und diese Bildungsdefizite noch in keiner Schulung abbauen konnten.
Selbst diese Bundesregierung hat erkannt, dass die Situation auf dem Lehrstellenmarkt angespannt bleibt. Im September 2001 suchten rund 10.500 Jugendliche eine Lehrstelle, rund 5.400 Betriebe bieten eine solche an.
Aus diesen Gründen ist in den betroffenen Bundesländern die uneingeschränkte Fortführung der Maßnahmen des "Auffangnetzes für Jugendliche" nach dem Jugend-Ausbildungssicherungsgesetz notwendig.
Die von der Bundesregierung dafür angesetzten € 7,3 Mio. (100 Mio ATS) reichen zur Bewältigung der Probleme nicht aus – es sind weitere rund € 29 Mio. (ATS 400 Mio.), insgesamt also € 36,3 Mio. (500 Mio.) notwendig um rund 4.000 Jugendlichen den Zugang zur Berufserstausbildung zu ermöglichen.
Gleichzeitig sind zielorientierte Verhandlungen zwischen dem zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und den Sozialpartnern über eine Neuordnung der dualen Berufsausbildung in Österreich aufzunehmen.
Ein arbeitsmarktpolitisches Sofortprogramm und eine mittelfristige Strategie für die Modernisierung der österreichischen Arbeitsmarktpolitik ist angesichts dieser Situation das Gebot der Stunde.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich eine Regierungsvorlage vorzulegen in der ein wirksames arbeitsmartpolitisches Sofortprogramm eingebettet in Maßnahmen zur Modernisierung der österreichischen Arbeitsmarktpolitik nach folgenden Grundsätzen enthalten ist:
Sicherung der Finanzierungsgrundlagen für ambitionierte Arbeitsmarktpolitik (insbesondere für Existenzsicherung und Qualifizierung angesichts der aktuellen Herausforderungen durch den Konjunkturabschwung, den mittelfristigen Anforderungen aus der EU-Erweiterung, der demographischen Alterung der Erwerbsbevölkerung und der weiter zunehmenden Flexibilisierung und Dynamisierung der Arbeitsmärkte)
Erhöhte KundInnenorientierung bei der Umsetzung von Arbeitsmarktpolitik (Verbesserung der Betreuungs- und Beratungsmöglichkeiten für Arbeitsuchende und Betriebe; konsequente Ausrichtung aller Maßnahmen und Geschäftsprozesse an den Bedürfnissen der AdressatInnen der Arbeitsmarktpolitik)