Existenzsicherung bei Arbeitslosigkeit und Armutsvermeidung (Erhöhung des Leistungsniveaus; Beseitigung der sozialen Unausgewogenheit des Notstandshilferechts vor allem der Benachteiligung der Frauen; Zugang zur Arbeitslosenversicherung für atypisch Beschäftigte)
Förderung der Beschäftigungsfähigkeit: Ausgestaltung des Leistungsrecht der Arbeitslosenversicherung zu einem Instrument zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit (nachhaltige Erhöhung des Qualifikationsniveaus arbeitsuchender ArbeitnehmerInnen)
Qualitative Verbesserung der Arbeitsvermittlung für Arbeitsuchende und Unternehmen (Verbesserung des Beratungsangebots, Gewährleistung zielgenauer Beratungsvereinbarungen, die auch die Verpflichtungen des AMS verbindlich festlegen, raschere und zielgenauere Vermittlung unter Berücksichtigung legitimer Interessen von Arbeitsuchenden)
Aktive Arbeitsmarktpolitik zur Prävention von Arbeitslosigkeit: Auf- und Ausbau arbeitsmarktpolitischer Instrumente zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit; nachhaltige Verbesserung der Arbeitsmarktchancen für Arbeitsuchende durch entsprechende Qualifikationsmaßnahmen (Stabilisierung häufig durchbrochener Erwerbsverläufe)
Aktive Arbeitsmarktpolitik als Element (regionaler) Wirtschaftsentwicklung: gezielte Unterstützung der (regionalen) Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsentwicklung durch einen Beitrag zur Beseitigung von Qualifikationsengpässen
Aktive Arbeitsmarktpolitik zur Sicherung des Zuganges zum Arbeitsmarkt für alle Personengruppen (Langzeitarbeitslose, sozial ausgegrenzte Menschen, MigrantInnen, Ältere, Frauen, Jugendliche, behinderte Menschen)
Zuwanderungspolitik mit drei Stoßrichtungen:
Steuerung des Zuzuges neuer ausländischer Arbeitskräfte nach den Möglichkeiten und Notwendigkeiten des österreichischen Arbeitsmarktes
Gewährleistung der Familieneinheit der ZuwanderInnen und rasche (Arbeitsmarkt)Integration von ZuwanderInnen und ihren Familienangehörigen durch gezieltes Anbieten von Schulungsmaßnahmen;
Einbindung der Ausländerbeschäftigungspolitik in die Vorbereitung der grenznahen Arbeitsmärkte Österreichs auf die Erweiterung der Union (Grenzgänger- und Beschäftigungsabkommen als Instrumente der Integration der grenznahen Arbeitsmärkte in Österreich und den Erweiterungsländern)
Armut vermeiden durch Verbesserung der Existenzsicherung bei Arbeitslosigkeit für alle Arbeitsuchenden durch die Erhöhung der Nettoersatzrate in der Arbeitslosenversicherung: Eine generelle Anhebung der Nettoersatzrate bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes und eine Verbesserung der Einkommensanrechnung bei der Notstandshilfe wirken armutsvermeidend und durch ihre stabilisierende Wirkung auf die Inlandsnachfrage konjunkturpolitisch positiv.
Beschäftigungsfähigkeit sichern durch Verbesserung der beruflichen Qualifikation der ArbeitnehmerInnen in Österreich ab dem 40. Lebensjahr: Es ist ein Programm notwendig, das sich an beschäftigte ArbeitnehmerInnen ab dem 40. Lebensjahr wendet und diese bei der Finanzierung von beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen (Umschulung, Höherqualifizierung) unterstützt (Kofinanzierungsmodell unter Berücksichtigung des Einkommens) und auf erkannte Qualifikationsdefizite auf dem Arbeitsmarkt ausgerichtet ist.
Arbeitslosigkeit als Chance begreifen und einen Rechtsanspruch auf berufliche Qualifikation für arbeitslose ArbeitnehmerInnen verankern: Es ist notwendig, dass Arbeitsuchende ohne so genannte "Wiedereinstellungszusage" (also der Vereinbarung des Wiederantrittes der Beschäftigung beim vorigen Arbeitgeber) ab dem dritten Monat ihrer Arbeitslosigkeit
einen Rechtsanspruch auf die Förderung einer Aus- und Weiterbildungsmaßnahme