Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 97. Sitzung / Seite 100

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auf Basis zwischen AMS und der betreffenden Person vereinbarten und für beide Seiten verbindlichen Beratungs- und Betreuungsplanes zur Stabilisierung der Beschäftigungslaufbahn eingeräumt erhalten.

Sicherung des Zuganges zur Berufsausbildung für alle Jugendlichen: Die uneingeschränkte Fortführung der Maßnahmen des "Auffangnetzes für Jugendliche" nach dem Jugend-Ausbildungssicherungsgesetz ist in den betroffenen Bundesländern unbedingt notwendig.

Gleichzeitig sind zielorientierte Verhandlungen zwischen dem zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und den Sozialpartnern über eine Neuordnung der dualen Berufsausbildung in Österreich aufzunehmen.

Integration ermöglichen durch Schaffung der Voraussetzungen für Zugang und nachhaltige Integration auf dem Arbeitsmarkt für ZuwandererInnen durch allgemeine und berufliche Qualifikation: Es ist ein Programm notwendig, das dieser Personengruppe bei der Überwindung der qualifikatorischen Hindernisse beim Zugang zum Arbeitsmarkt hilft.

Das Bildungsprämienmodell: Einführung eines Bildungsprämienmodells mit den Bestandteilen: Bildungskonto, Bildungskredit und Bildungsbonus, wie im Einführungsteil ausgeführt.

Bildungskarenz flexibler ermöglichen: Die erforderlichen Bildungskarenzen müssen zur Verfügung gestellt werden, damit die Menschen auch die Möglichkeit haben, diese Weiterbildungsformen zu konsumieren und zu absolvieren."

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Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Frieser. – Bitte.

13.29

Abgeordnete Mag. Cordula Frieser (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu Beginn meiner Rede möchte ich mich einer sehr ehrenvollen Aufgabe entledigen; ich bringe nämlich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Mittlerlehner, Dipl.-Ing. Hofmann, Mag. Cordula Frieser, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht und Antrag des Wirtschaftsausschusses (1040 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fremdengesetz und das Bundesfinanzgesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der Antrag des Wirtschaftsausschusses (1040 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fremdengesetz und das Bundesfinanzgesetz geändert wird, wird wie folgt geändert:

Zu Artikel I

Änderung des Fremdengesetzes

1. Die Novellierungsanordnung zu Artikel I lautet wie folgt:

"Das Fremdengesetz 1997, BGBl. Nr. 75, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 142/2001, wird wie folgt geändert:"

2. Die Z 5 lautet wie folgt:

"5. Dem § 111 wird folgender Abs. 10 angefügt:


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