,(10) §§ 33 Abs. 2 Z 5 und Abs. 4, 36 Abs. 2 Z 8 und Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxxx/2002 treten mit 1. Juli 2002 in Kraft.‘"
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Damit habe ich meine Pflicht erfüllt und darf mich nun der Debatte zuwenden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Debatte war beunruhigend und erstaunlich zugleich. Beunruhigend ist, dass die Sozialdemokraten in ihrer Wirtschaftspolitik nach wie vor eine kurzfristig motivierte Konjunkturbelebung durch staatliche Ausgaben ersetzen wollen. Und erstaunlich ist, dass sie trotz ihrer Erfahrungen in der Vergangenheit gar nichts dazugelernt haben (Abg. Steibl: So ist es!) – Stichwort Budgetdefizit.
Im Unterschied dazu sind die heute von der Bundesregierung vorgelegten wirtschaftspolitischen Maßnahmen klug, ausgewogen und zukunftsweisend (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen): klug, weil die Wirtschaftspolitik als Standortpolitik verstanden wird; ausgewogen, weil erhöhte Forschungs- und Bildungsfreibeträge Unternehmern, aber auch Arbeitnehmern gleichermaßen zum Vorteil geraten; und zukunftsweisend, weil die Bundesregierung verstärkt auf Forschung und Entwicklung setzt.
Während also die Bundesregierung in der Wirtschaftspolitik von einem kurzfristigen und teuren Aktionismus – wie sich ihn die Sozialdemokraten erwartet haben – absieht und heute Maßnahmen vorschlägt, die den attraktiven Wirtschaftsstandort Österreich mittel- bis langfristig absichern, propagiert die SPÖ nach wie vor die Schuldenpolitik und glaubt, dass das Wirtschaftspolitik sei.
Meine sehr geehrten Kollegen von den Sozialdemokraten! Ein Gespräch mit Ihrem ehemaligen Finanzminister Hannes Androsch hätte Sie davon überzeugt, dass sich langfristige Wirtschaftspolitik viel nachhaltiger auf das Wirtschaftswachstum und auf die Faktormärkte auswirkt als das staatliche Gießkannenprinzip, dem Sie huldigen und frönen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich noch rasch einen scharfen Blick auf die Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988, die ebenfalls Teil dieses so genannten Konjunkturpakets ist, richten:
Bisher – und das ist ein Trend, der sich seit langer, langer Zeit entwickelt hat, nicht zuletzt unter sozialdemokratischen Finanzministern – sind die steuerliche Abschreibungsmöglichkeit und die tatsächliche Nutzungsmöglichkeit bei Immobilien weit auseinander geklafft. Wir haben bei Immobilien eine Abschreibungsdauer von 75 Jahren, und jeder von Ihnen weiß, dass kein Haus, kein Gebäude, keine wie immer geartete Betriebseinrichtung 75 Jahre hält – das ist eine völlige Illusion. Diese Abschreibungsperiode widerspiegelte eine ideologische Haltung der sozialdemokratischen Finanzminister.
In diesem Konjunkturpaket ist nunmehr erstmalig eine Trendumkehr gelungen: Wir führen damit eine siebenprozentige vorzeitige Abschreibung ein. Das wollte ich Ihnen, den Kollegen von den Sozialdemokraten, ganz besonders vor Augen führen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Glawischnig: Frau Kollegin, ... die Althaussanierung?)
Abschließend möchte ich aber auch darauf hinweisen, dass das nur ein erster Schritt gewesen sein kann. Die geplante Absenkung der Steuerlast und der Abgabenquote ist ein erklärtes Ziel dieser Regierung: Wir streben in zehn Jahren eine Senkung auf 40 Prozent an. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
13.34
Präsident Dr. Werner Fasslabend:
Der soeben vorgetragene Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, steht in ausreichendem sachlichem Zusammenhang und somit zur Verhandlung beziehungsweise dann zur Abstimmung.Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig. – Bitte.