Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 97. Sitzung / Seite 124

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Sehr geschätzte Damen und Herren von den Regierungsparteien! Sie bezeichnen in der heutigen Diskussion hier Maßnahmen, die genau in diese umweltpolitische Perspektive passen, als "unangemessenes Instrument"! Ich meine, dass man schon sehr genau untersuchen muss, in welchem Bereich gerechtfertigterweise Zuschläge berechnet werden, um auch im Sinne des Kyoto-Ziels zu handeln. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.52

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Graf. – Bitte.

14.52

Abgeordneter Ing. Herbert L. Graf (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! – Bevor ich etwas Falsches sage: Herr Dr. Bauer, Ihr Manuskript liegt noch hier! (Abg. Dr. Martin Graf: Jetzt hat er sein Konzept vergessen!) Ich bekomme ja dann nur von Ihrer Seite Applaus, was Ihnen wahrscheinlich nicht gefallen würde. (Heiterkeit bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich erinnere an die letzte Plenarsitzung, in der wir einstimmig die neuen Umweltförderungsgesetze beschlossen haben. Auch diese konstruktive Zusammenarbeit wurde von allen Parteien gelobt, weil wir nämlich etwas erreichen wollten. Entsprechend dem Kyoto-Ziel, das wir morgen höchstwahrscheinlich auch ratifizieren werden, haben wir die umweltrelevanten Investitionen in die Förderung miteinbezogen. – Genau das ist der Punkt.

Wenn ich an die Vorberatungen zur Änderung des ElWOG zurückdenke, die am 5. Juli 2000 beschlossen wurde, dann erinnere ich mich daran, dass es ein schwerwiegender Diskussionspunkt war, inwieweit beziehungsweise ob wir gasbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen in die Förderung miteinbeziehen.

Es wurde dann Konsens darüber erzielt, dass es doch besser ist, Erdgas zu verwenden, als Kohle- oder Ölkraftwerke. Deshalb sind die gasbetriebenen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen damals – Gott sei Dank auch mit den Stimmen der Oppositionsparteien, daran möchte ich Sie erinnern, das war sehr erfreulich – in die Möglichkeit, Mehrinvestitionen in Form von Einspeisetarifen auf die Netztarife aufzuschlagen, miteinbezogen worden.

Herr Abgeordneter Kopf hat in seinem Eingangsstatement bereits ganz genau ausgeführt, dass es hier natürlich auch zu Auswüchsen kommen kann, wie es offensichtlich im Fall Wien erfolgt ist. Wenn jetzt – wie es Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig vorhin gefordert hat – eine bundeseinheitliche Regelung für den Einspeisetarif erfolgt, so ist das doch eine Standortfrage, und zwar dahin gehend, dass Windkraftwerke im Burgenland ganz andere Voraussetzungen haben als etwa in der Steiermark oder in Vorarlberg.

Es ist also eine sehr schwierige Materie, die auch genau untersucht werden muss, denn sonst haben wir die Situation, dass sich nur in einem Bundesland alle Arten von Stromerzeugung und erneuerbaren Energieträgern konzentrieren werden.

Das ElWOG regelt, dass die Länder in zu erlassenden Verordnungen die Einspeisetarife festlegen müssen; der Landeshauptmann ist dafür verantwortlich. Er kann die Kosten dieses Aufschlages auf die Netztarife aufschlagen. Da gibt es zwei unterschiedliche Berechnungsmodi, die doch näher beleuchtet werden sollten:

Während zum Beispiel in Kärnten der Aufschlag ganz genau das beträgt, was an Investitionen bis zur Erfüllung des ElWOG am 1. Oktober 2001 gefordert wird, ist es in anderen Bundesländern so, dass offenbar der gesamte Aufschlag in einem durchgeführt wird. Wenn das nun der Fall ist, dann sehen wir anhand der Beispiele Wien und Kärnten, dass in Kärnten der Aufschlag 0,15 Cent beträgt, während er in Wien 0,75 Cent, also das Fünffache von dem, was normalerweise aufgeschlagen gehört, ausmacht.

Ich sehe daher die Notwendigkeit dieses Entschließungsantrages als durchaus gegeben an. Ich bitte Sie auch, sich dem Antrag in der vorliegenden Form anzuschließen. Erst nach grundlegender Diskussion, inwieweit die Tarife für das gesamte Bundesland oder nur ländereinheitlich


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