Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 97. Sitzung / Seite 161

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Verzetnitsch zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter, beginnen Sie mit der Wiedergabe der Behauptung, die Sie zu berichtigen wünschen.

17.21

Abgeordneter Friedrich Verzetnitsch (SPÖ): Hohes Haus! Abgeordneter Bruckmann hat in seiner Rede behauptet, Kollege Nürnberger hätte das Koalitionsabkommen unterzeichnet. – Das ist unwahr! (Rufe bei der ÖVP: Nein! Nein! – Abg. Schwarzenberger: Hätte er es unterzeichnet, hat er gesagt!)

Wahr ist vielmehr, dass Kollege Nürnberger dieses Koalitionsabkommen nicht unterzeichnet hat.

Die Vorrednerin hat gerade behauptet, der Vorsitzende Gusenbauer hätte ein Geheimtreffen gehabt. – Das ist ebenfalls unwahr! Es ist ein offenes Treffen gewesen. (Beifall bei der SPÖ.)

17.21

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Pilz zu Wort gemeldet. – Herr Abgeordneter, beginnen Sie bitte mit der Wiedergabe der Behauptung, die Sie zu berichtigen wünschen, und stellen Sie dieser Behauptung den berichtigten Sachverhalt gegenüber.

17.21

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Frau Abgeordnete Hartinger hat hier behauptet, ich sei wegen eines Aufrufs zur Verweigerung des Tagesbefehls des Bundespräsidenten verurteilt worden.

Ich stelle tatsächlich richtig: Ich bin nicht verurteilt worden. Dieses Verfahren ist eingestellt worden.

Möglicherweise hat das damit zu tun, dass es damals keinen freiheitlichen Justizminister gegeben hat. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Dr. Khol: Unerhört! – Ruf bei der ÖVP: Das ist ungeheuerlich!)

17.22

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Dr. Lichtenberger. Die restliche Redezeit beträgt 5 Minuten. – Bitte.

17.22

Abgeordnete Dr. Evelin Lichtenberger (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Tut mir Leid, Frau Kollegin, auf dieses Niveau möchte ich jetzt nicht einsteigen, dass man Abfangjäger mit Feuerwehren vergleicht, sondern ich möchte mich dem, was hier als Argument herangezogen worden ist, näher zuwenden, nämlich der Anstrengung der Neutralität als Begründung für den Ankauf der Abfangjäger.

Sehr geehrte Damen und Herren! Abgesehen davon, dass ich die Glaubwürdigkeit eines Bundeskanzlers, der in den letzten Jahren und Monaten nichts übrig lassen wollte von der Neutralität, der in den letzten Jahren und Monaten immer weiter von der Neutralität abgerückt ist, schon in Frage stellen möchte, wenn er jetzt plötzlich die Neutralität aus dem Talon zieht, um den Ankauf der Abfangjäger zu begründen, muss schon festgestellt werden, dass sich auch die Verfassungsexperten in dieser Frage nicht hundertprozentig einig sind. In Nuancen unterscheiden sich ihre Argumentationen voneinander, eines jedoch kann klar aus allen Argumenten der Verfassungsrechtler abgeleitet werden:

Die Verpflichtung, sich mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu verteidigen und damit auch den Luftraum zu verteidigen, kann natürlich nicht definieren, mit welchen Mitteln das geschieht und wie viel von diesen Mitteln vorhanden sein muss. Wenn Sie daraus eine bestimmte Anzahl von Abfangjägern ableiten, so ist das willkürlich, und zwar völlig willkürlich, und es lässt sich


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite