Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 97. Sitzung / Seite 187

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Die neu geschaffene, unabhängige Wettbewerbsbehörde kann diesen Ansprüchen gerecht werden. Sie greift nicht nur Fälle auf, untersucht diese und klärt kartellrechtlich relevante Sachverhalte, sondern ist auch Antragstellerin beim Kartellgericht, nimmt aber auch die Aufgaben Österreichs im Rahmen der Durchführung des europäischen Kartellrechtes wahr.

Meine Damen und Herren! Durch diese Konstruktion wird sichergestellt, dass der Generaldirektor für Wettbewerb weisungsfrei und unabhängig ist – nicht so aber der Bundeskartellanwalt. Ich gebe Frau Kollegin Kubitschek, aber auch Frau Kollegin Hlavac darin Recht, dass es gilt, sehr, sehr sorgsam mit diesen neuen Strukturen umzugehen. Die neuen Strukturen sind jedoch nicht zur Verkomplizierung des Sachverhaltes gedacht, sondern dadurch wird mehr Rechtsstaatlichkeit bei Verfahren geschaffen. Ich bin davon überzeugt, dass der Justizminister mit dieser Sach-, mit dieser Rechtslage entsprechend behutsam umgehen wird.

Weiters wurde bereits gesagt, dass die Funktion der Sozialpartner wesentlich verändert wird; diese waren ja bisher Amtsparteien und – als Mitglieder des Paritätischen Ausschusses – quasi die "Herren" des Verfahrens. – In Zukunft werden sie als Mitglied der Wettbewerbskommission in erster Linie beratend tätig sein. Sie haben zwar weiterhin Antragsrechte und das Recht, Stellung zu nehmen, aber es kommt ihnen nicht mehr die Bedeutung zu, wie das im alten System der Fall war.

Fest steht jedenfalls, dass ein Wettbewerbsverfahren auch in Zukunft ohne die Expertise der Sozialpartner nicht auskommen wird können – und das ist gut so, will man eine praxisorientierte und eine auf das Wirtschaftsgeschehen ausgerichtete Wettbewerbspolitik sicherstellen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ein funktionierender und fairer Wettbewerb stellt die Voraussetzung für eine dynamische Entwicklung eines Wirtschaftsstandortes dar. Mit dem vorliegenden Entwurf für ein Wettbewerbsgesetz und die Änderung des Kartellgesetzes schaffen wir gute Grundlagen, um die Position der österreichischen Wirtschaft auch im gemeinsamen Markt zu festigen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.14

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hofmann. – Bitte.

19.15

Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dieser Änderung des Wettbewerbsgesetzes sowie des Kartellgesetzes wird einmal mehr dem Regierungsübereinkommen Rechnung getragen – das wurde ja im Kapitel Justiz festgehalten –, und hiemit wird ein weiterer Teil unseres Regierungsübereinkommens umgesetzt. Damit kommt es auch – wie mein Vorredner bereits betont hat – zu einer Verbesserung der Rechtssituation innerhalb des Wirtschaftsstandortes Österreich.

Da die angebliche "Doppelgleisigkeit" von den Grünen als nachteiliger Aspekt angeführt wurde, möchte ich unterstreichen, dass dem sicherlich nicht so ist! Was bedeutet denn diese "Zweigleisigkeit"? – Bundeskartellanwalt einerseits, zugeordnet dem Justizministerium, und Bundeswettbewerbsbehörde andererseits, angesiedelt – jedoch unabhängig und weisungsfrei!  – beim Wirtschaftsministerium. Das wirkt sich doch in keiner Weise nachteilig aus! Vielmehr handelt es sich hiebei um eine rechtlich schöne und saubere Lösung.

Die Bundeswettbewerbsbehörde hat aber nicht nur Untersuchungen durchzuführen, sondern stellt gleichzeitig auch die Brücke zur Wettbewerbsbehörde der Europäischen Union dar.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe noch folgenden Antrag einzubringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Hofmann, Dr. Fekter, Kolleginnen und Kollegen zu Punkt 5 der Tagesordnung


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