Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 97. Sitzung / Seite 186

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Die Schaffung der weisungsfreien Wettbewerbsbehörde bedarf einer Zweidrittelmehrheit. Das ist wohl auch der Grund dafür, warum es so intensive Verhandlungen mit uns gegeben hat. Herr Bundesminister und auch Frau Fekter: Wenn mit uns ernsthaft verhandelt wird, dann sind wir auch bereit, das Unsere beizutragen, denn wir sind ja an sinnvollen Lösungen interessiert. Es ist aber auch notwendig, dass tatsächlich ernsthaft mit uns gesprochen wird.

Es konnten einige Kompromisse erreicht werden, die uns wichtig sind. Die ursprünglich geplante Eliminierung der Sozialpartner ist jetzt in dieser Weise nicht mehr vorgesehen, und ich halte das für sehr wichtig, denn, wie schon gesagt wurde, die Arbeiterkammer hat ihre Aufgaben in der Wettbewerbspolitik immer sehr ernst genommen. Eine Einbindung durch die Vertretung in der Wettbewerbskommission und die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben und am Informationsfluss teilzuhaben, sind notwendig, um die Interessen der Konsumenten zu berücksichtigen.

Meine Damen und Herren! Noch ein Wort zu den komplizierten Strukturen. Sie sind tatsächlich recht kompliziert, aber wir begrüßen es trotzdem, dass es den Kartellanwalt und die Kartellbehörde geben wird, noch dazu, wo das ja, wie bereits gesagt, eine weisungsfreie Behörde sein wird, und wir halten ja das Kartellgericht für eine wichtige und sinnvolle Einrichtung.

Daher: Wenn es auch im Bereich des Wettbewerbs, im Bereich der Wettbewerbspolitik und des Kartellrechts durchaus noch Handlungsbedarf gibt, so ist es doch sehr positiv, dass dieser Schritt gesetzt wird. Wir werden ihm daher auch unsere Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ.)

19.09

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Trinkl. – Bitte.

19.10

Abgeordneter Mag. Dr. Josef Trinkl (ÖVP): Sehr verehrter Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist heute tatsächlich ein großer Tag für die Justizpolitik dieser Bundesregierung. Die Frau Vorsitzende des Justizausschusses hat darauf hingewiesen: Noch nie waren an einem Tag so viele Justizvorlagen in diesem Haus, aber auch noch nie wurden so viele Vorlagen einvernehmlich beziehungsweise mit so großen Mehrheiten von diesem Haus verabschiedet.

Es ist dies zweifelsohne ein Zeichen für die gute Vorbereitung seitens der eingebundenen Ministerien, aber auch ein Zeichen für die Qualität der Verhandlungen im Vorfeld der Beratungen im Ausschuss und auch hier im Plenum. Ich meine, es steht uns gut an, den Betroffenen, vor allem aber der Vorsitzenden des Justizausschusses für diese vorausschauende Arbeit herzlich zu danken. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass das jetzige System tatsächlich Schwächen hat, vor allem auch dadurch bedingt, dass das Kartellverfahren wesentlich vom Engagement der Sozialpartner geprägt war. Sie waren Amtsparteien und konnten Konflikte – möglicherweise manchmal auch unüberbrückbare – nicht bewältigen. Die Schwäche war aber auch durch das Kartellverfahren an sich geprägt, und zwar dadurch, dass dabei mehr oder minder ein Zivilverfahren anzuwenden war, bei dem die Parteien selbst das Vorbringen bestimmt haben und das Gericht von sich aus Erhebungen nicht durchführen konnte. Diese Amtswegigkeit – das wissen wir – hat nicht zu jenem Erfolg geführt, den sich viele davon erwartet hatten.

Letztendlich ist es aber auch auf europäischem Boden so, dass Fragen einer zweckmäßigen und effizienten Verhinderung wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen und Verhaltensweisen heftig diskutiert werden und die Europäische Kommission eine enge Zusammenarbeit mit nationalen Wettbewerbsbehörden fordert und vorsieht.

Es war daher auch für den österreichischen Gesetzgeber notwendig, diese Voraussetzungen zu schaffen, ja überhaupt mehr Wettbewerbspolitik in die Gesetzgebung einfließen zu lassen, etwas, was es bisher in Österreich so nicht gegeben hat.


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