Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 97. Sitzung / Seite 203

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Ich denke, dass wir bei dieser Novelle im Auge behalten müssen, dass eine Verfahrensbeschleunigung zwar etwas ist, was begrüßenswert ist, dass es aber einer ganzen Reihe von Maßnahmen bedarf, um tatsächlich eine Beschleunigung zu erwirken.

Das ist ein Thema, das wir uns sehr genau ansehen müssten, und ich würde es begrüßen, wenn wir zum Beispiel eine Enquete-Kommission einsetzen könnten, die auch tatsächlich all die verschiedenen Gründe der Verzögerung von Verfahren erörtern könnte. Es sind sicherlich nicht immer und nur die Parteien, die ein Verfahren verschleppen; das Problem der Sachverständigen ist schon angesprochen worden.

Es wird eines Bündels von Maßnahmen bedürfen, um hier tatsächlich eine merkbare Verbesserung herbeizuführen, wobei ich leider anmerken muss, dass das Sparen am falschen Platz in der Justiz nur zu negativen Ergebnissen führen kann. Eine gute personelle und sachliche Ausstattung der Gerichte ist ein notwendiges Erfordernis, um die an sich international gesehen durchaus positive Stellung der österreichischen Justiz weiter zu verbessern. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Mag. Stoisits. )

20.20

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Als Nächster spricht Herr Bundesminister Dr. Böhmdorfer. – Bitte.

20.20

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich möchte eingangs auf jene Redner Bezug nehmen, die mit vorwurfsvollem Unterton einen Vergleich zwischen Böhmdorfer und Broda angesprochen haben. – Bezogen auf den heutigen Tag hat niemand und habe auch ich kein Interesse an diesem Vergleich, weil er erstens nichts bringt und zweitens offen gestanden nur eine Stimmung erzeugt, die wir heute nicht brauchen können.

Die großen Leistungen von Christian Broda, auch die negativen, sind unbestritten. Ich habe mich mehrfach positiv über ihn geäußert, mehrfach aber auch negativ, zum Beispiel hinsichtlich seiner Handhabung des Weisungsrechtes. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir heute auf die Gesamtleistung dieses Hohen Hauses in Zusammenarbeit mit dem Justizapparat stolz sein wollen und hier nicht einen – missverstandenen – Leistungsvergleich ziehen wollen! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich gehe nun auf die einzelnen Beiträge wie folgt ein: Frau Abgeordnete Mag. Stoisits! Betreffend die Schiedsgerichte und die angebliche Auslagerung einer staatlichen Tätigkeit möchte ich Folgendes sagen: Es gibt diese Schiedsgerichte seit eh und je. Sie werden angewendet. Der Abschluss von Schiedsverträgen ist notwendig, um solche Schiedsverfahren durchzuführen. Es handelt sich hiebei aber nicht um eine Auslagerung in dem Sinn, wie Sie das aufgezeigt haben.

Frau Abgeordnete Mag. Stoisits! Ich habe überhaupt nichts dagegen, dass Schiedsgerichte mit den staatlichen Gerichten konkurrieren. Warum nicht? – Konkurrenz bringt Kunden, und warum sollen nicht die Schiedsgerichte, wenn sie in einigen Fällen größere Akzeptanz finden sollten, mit den staatlichen Gerichten konkurrieren? Warum nicht? Es ist ganz normal, dass sich die Schiedsgerichte besonders bemühen, etwa jene der Notare oder der Rechtsanwälte. Wenn den Rechtssuchenden damit geholfen ist, dann haben wir damit eine gute Einrichtung geschaffen.

Das hat sicherlich keinen Zusammenhang damit, dass die Rechtsanwaltskammern oder die Notariatskammern über mehr PCs verfügen, denn die Justiz ist mit PCs voll ausgerüstet und hat die beste technische Ausrüstung, die beste Software und den besten Informationstechnologieeinsatz der Welt. Daran kann es also nicht liegen!

Was die Gerichtsorganisation anbelangt, auf die Sie auch Bezug genommen haben, möchte ich Folgendes sagen: Diesbezüglich wird nicht mit Tricks gearbeitet, sondern es wird lediglich die missbräuchliche Verwendung einer Verfassungsbestimmung beantwortet.


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