Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 97. Sitzung / Seite 204

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Was ist eigentlich geschehen? – Im Jahre 1920 hat der Verfassungsgesetzgeber festgelegt, dass die Landesregierungen mit Verordnung zustimmen müssen, wenn Bezirksgerichtssprengel verlegt werden. Warum hat er das getan? – Weil vermieden werden sollte, dass Gerichtssprengel sich mit Verwaltungssprengeln überschneiden.

Heute wird diese Bestimmung, wie ich sage, missbräuchlich verwendet, um eine sinnvolle Zusammenlegung der Bezirksgerichte zu verhindern. Selbstverständlich greift man dagegen zu einer zulässigen Maßnahme und nicht zu einem Trick, wie Sie gesagt haben: Es ist zulässig, Gerichtssprengel beziehungsweise Gerichtssitze so zu verlegen, dass sie mittels Bundesgesetz in einen anderen Ort verlegt werden. Das kann schon deshalb nicht verfassungswidrig sein, weil es solche Gesetze und auf diese Art eingerichtete Gerichte bereits gibt. Im Gegenteil: Es ist rechtsmissbräuchlich, eine Blockadepolitik zu betreiben. (Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ursprünglich hat mich der Justizsprecher der SPÖ, Herr Dr. Jarolim, sogar aufgefordert und ermuntert, diese Gerichtsorganisationsnovellierung und -reform zu betreiben, offenbar in der Hoffnung, er könnte damit einen Keil zwischen die Regierungsparteien treiben. – Nunmehr, da er merkt beziehungsweise ihm von Landeshauptmann Dr. Pühringer gesagt wurde, dass 75 Prozent der Bevölkerung in Oberösterreich bereits die Zusammenlegung der Bezirksgerichte wünschen, legt sich die SPÖ auf einmal quer. Das versteht kein Mensch! Bei dieser Frage haben sich die SPÖ-Politiker vom Willen der Bevölkerung entfernt und werden sich in der weiteren Folge der Abwicklung blamieren! (Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Die Insolvenzrechts-Novelle wurde zu Recht gelobt. Es ist dies ein großer Entwurf und gleichzeitig ein großer Wurf. Ich bedanke mich bei den Spitzenbeamten unseres Hauses, Herrn Dr. Mohr und Frau Dr. Dimmel, für diese Novelle, die mit Sicherheit dazu führen wird, dass Insolvenzen in Zukunft sicherer, verlässlicher und mit besseren Ergebnissen abgewickelt werden können.

Betreffend die Zivilprozessordnung bedanke ich mich bei Frau Dr. Kloiber, Frau Dr. Wais und Herrn Dr. Haller. Es war zwei Jahre hindurch ein schweres Stück Arbeit, begleitet von vielen Phasen der Unsicherheit und der Irritation. Es gab aber auch viele neue Vorschläge, und nicht zuletzt verhalf uns – auch das darf ich anerkennend erwähnen – der Vorschlag eines Sozialpartners zum Durchbruch und zum Konsens. Die Arbeiterkammer hat jenen Vorschlag zum Widerspruch gemacht, den wir letztlich übernommen haben, und das war richtig so.

Ich darf Ihnen aber sagen, dass gerade der Widerspruch oft rechtsmissbräuchlich verwendet wurde. Wir haben jetzt diese missbräuchliche Komponente in erfolgreicher Zusammenarbeit mit der Arbeiterkammer herausgenommen. Das Oberlandesgericht Wien hat durch die Vorführung eines Sonderfalles bewiesen, dass man mit rechtsmissbräuchlichem Einsatz eines Widerspruches ein Verfahren bis zu zwei Jahren verzögern kann. Das wollten wir verhindern, und durch diesen Kompromiss werden wir es in Zukunft wohl auch verhindern können.

Herr Abgeordneter Mag. Maier! Zur Frage des Schutzes der Konsumenten vor der Beseitigung des Widerspruchs und zu hohen Streitwertgrenzen bei Mahnverfahren möchte ich sagen: Übersehen Sie nicht, Herr Abgeordneter, dass sehr viele Konsumenten als Kläger auftreten, und vergessen Sie nicht, dass jede Sekunde, die zwischen dem Bestehen eines Anspruches und einem rechtskräftigen Urteil vergeht, für den Gläubiger eine verlorene Sekunde ist!

Viele Gläubiger sind Konsumenten, und Sie sprechen nur für einen Teil der Konsumenten, wenn sie von den Beklagten sprechen. – Ich glaube, hier liegen Sie nicht ganz richtig. Trotzdem haben wir Ihre Bedenken geteilt, und wahrscheinlich war das im Sinne eines Kompromisses ganz gut so. Aber es wird dies nicht die letzte ZPO-Novelle sein, und ich glaube, wir werden das in Zukunft noch einmal gemeinsam überdenken müssen.

Wir haben heute wirklich einen Kompromiss gefunden. Ich bedanke mich dafür, und ich bedanke mich auch dafür, dass anerkannt worden ist, dass eine neue Stimmung eingekehrt ist. –


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