Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 97. Sitzung / Seite 205

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Wenn ich persönlich dazu eine Bemerkung machen darf, möchte ich sagen: Auch wir waren immer bereit, den Kompromiss zu suchen. Wenn es in der Vergangenheit Missverständnisse gegeben hat, an denen ich schuld war, soll es mir nachträglich recht sein, wenn diese überwunden sind. Ich bedanke mich jedenfalls für diese Debatte, die sachlich und korrekt war und Hoffnung für die Zukunft gibt. – Danke schön! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.28

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Huber. – Bitte.

20.28

Abgeordnete Anna Huber (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich werde in meinem Redebeitrag nochmals ganz kurz auf die Insolvenzrechts-Novelle eingehen. Diese bringt sehr notwendige Verbesserungen im Konkursrecht – etwa betreffend die Neubestellung, die objektive Erfassung und die Auswahl von Masseverwaltern sowie Erweiterungen bei den Insolvenzdateien und eine Verhinderung von Konkursschwindel –, und das ist gut so. Wir werden daher diesem Gesetz gerne zustimmen.

Ich habe mir aber, weil die Probleme gerade im Zusammenhang mit dem Privatkonkurs auf der Hand liegen, auch die Statistik betreffend Privatverschuldung und Privatkonkurse angeschaut: Rund 300 000 Menschen in Österreich sind verschuldet, und zwar mit einem Durchschnittsbetrag von über 74 000 €. Im Jahre 2001 wurden 3 664 Konkursanträge gestellt, und die Zahlen steigen. Auch die Verschuldung von Jugendlichen nimmt laufend zu.

In Anbetracht dessen frage ich mich: Wo bleiben eigentlich die Maßnahmen zur Eindämmung dieser privaten Verschuldung? Ich vermisse diesbezüglich ein konkretes Konzept. Ich weiß, dass in diesem Zusammenhang auch der Finanzminister gefordert ist. Es müsste zum Beispiel Bestimmungen geben – ich kann das aus der Praxis sagen –, mit welchen verhindert wird, dass Jugendliche in die Schuldenfalle tappen, beziehungsweise Regelungen, die verhindern, dass die Betroffenen in der Schuldenfalle gefangen bleiben.

Gerade bei Jugendlichen wäre es zum Beispiel notwendig, den Höchstrahmen für die Überziehung ihres Kontos im Verhältnis zu ihrem Einkommen zu limitieren. Ich weiß, dass dieser Überziehungsrahmen besonders für Lehrlinge und für Studenten äußerst großzügig gestaltet ist, und für die Geldinstitute ist es dann relativ leicht, die Rückzahlung des Überziehungsbetrages bis zur Volljährigkeit zu prolongieren und die Schulden dann mit Zins und Zinseszins einzufordern.

Nach den Erfahrungen der Schuldnerberatungsstellen ist es ein weiteres Problem, dass Bürgschaften viel zu schnell, viel zu leicht und bedenkenlos übernommen werden. Ich meine, dass eine zusätzliche Schulung, ein Gespräch mit den Bürgen darüber, welche Risken sie eingehen, notwendig wäre.

Ich halte es für wichtig, dass bei Zahlungsverzug zuerst die Kosten, dann das Kapital und zuletzt erst die Zinsen abgedeckt werden. Außerdem halte ich es für wichtig, dass die Zinsen auf die Höhe des Kapitals beschränkt werden, weil die Schuldner sonst keine Chancen haben, je wieder aus dieser Schuldenfalle herauszukommen.

Nochmals: Zur Insolvenzrechts-Novelle sagen wir ja. Ich appelliere aber an Sie, dass Sie vor allem die von uns aufgezeigten Mängel im Bereich der Privatinsolvenz aufgreifen, dass es eine konstruktive Diskussion darüber und auch Lösungen in diesem Bereich gibt. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

20.31

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.


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